Dashcam im Wohnmobil: Ist das erlaubt?

Dashcam im Wohnmobil: Ist das erlaubt?

Dashcam im Wohnmobil – Wohnmobilfahrer genießen die Freiheit der Straße und schätzen die Möglichkeit, unvergessliche Momente festzuhalten. Dashcams können dabei helfen, aber ihre Verwendung wirft rechtliche Fragen auf. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die Du als Wohnmobilfahrer wissen solltest.

Dashcam im Wohnmobil – Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist die Installation einer Dashcam auch in Wohnmobilen grundsätzlich erlaubt. Die Nutzung unterliegt jedoch strengen Datenschutzbestimmungen. Dauerhafte Aufnahmen sind verboten. Zulässig sind nur anlassbezogene Aufnahmen, die durch Ereignisse wie Unfälle oder abrupte Bremsmanöver ausgelöst werden​​.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt eine zentrale Rolle bei der Nutzung von Dashcams. Sie besagt, dass Videoüberwachung nur zulässig ist, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen​​. Dies bedeutet, dass dauerhafte und anlasslose Aufzeichnungen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.

Verwendung als Beweismittel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Umständen als Beweismittel in Zivilprozessen zulässig sind (Az. VI ZR 233/17). Die Aufnahmen müssen jedoch anlassbezogen sein und unmittelbar vor und während eines Unfalls gemacht werden, um als Beweismittel akzeptiert zu werden​​.

Empfehlungen für den Einsatz einer Dashcam im Wohnmobil

Es wird empfohlen, Dashcams im sogenannten Loop-Modus zu betreiben. Dabei werden fortlaufend kurze Clips aufgenommen und ältere automatisch überschrieben. Erst bei einem Unfall oder einem ähnlichen Ereignis wird der relevante Clip dauerhaft gespeichert​. Dieser Modus stellt sicher, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und Du trotzdem im Falle eines Unfalls wichtige Beweise sichern kannst.

Bußgelder und rechtliche Konsequenzen

Die unrechtmäßige Nutzung einer Dashcam kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Behörden können Strafen verhängen, wenn Aufnahmen ohne berechtigtes Interesse gemacht oder veröffentlicht werden. In Hessen wurden bereits Bußgelder in solchen Fällen verhängt und z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft die Weitergabe von Dashcam-Aufnahmen genau​​.

Wo sind in Europa Dashcams verboten und wo sind sie erlaubt?

Die rechtliche Lage zur Nutzung von Dashcams variiert stark in den verschiedenen europäischen Ländern. Hier ist eine Übersicht:

Erlaubt:

  • Großbritannien: Private Nutzung erlaubt, darf die Sicht nicht behindern.
  • Deutschland: Erlaubt unter strengen Datenschutzbestimmungen.
  • Frankreich: Nutzung erlaubt. Unfallbeteiligte müssen sofort informiert werden.
  • Spanien: Kamera mit geringer Auflösung erlaubt, Daten müssen nach 5 Tagen gelöscht werden, darf die Sicht nicht behindern.
  • Italien: Private Nutzung erlaubt, darf die Sicht nicht behindern.
  • Niederlande: Private Nutzung erlaubt.
  • Norwegen: Private Nutzung erlaubt, solange die Kamera den Fahrer nicht ablenkt.
  • Schweden: Erlaubt, muss leicht zu entfernen sein und die Daten sollten bei Nichtnutzung gelöscht werden.
  • Polen: Erlaubt, Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden.
  • Dänemark: Erlaubt, beteiligte Personen müssen informiert werden.
  • Tschechien, Ungarn: Erlaubt, jedoch nur in niedriger Auflösung und Daten müssen nach 5 Tagen gelöscht werden.
  • Österreich: für die Dokumentation eines Unfalles erlaubt, nur in nächster Nähe eines Fahrzeuges, nur anlassbedingte Speicherung (z.B. beim abrupten Bremsen usw.). Die Aufnahmen müssen ständig überschrieben werden. Nur bei einem Unfall dürfen die Aufnahmen gespeichert werden.
  • Kroatien: Erlaubt, bei Verwendung als Beweismittel müssen die Beteiligten informiert werden.
  • Finnland: Erlaubt, bei Verwendung als Beweismittel müssen die Beteiligten informiert werden.
  • Bosnien und Herzegowina: Erlaubt, bei Verwendung als Beweismittel müssen die Beteiligten informiert werden.
  • Serbien: Erlaubt in niedriger Auflösung, Daten müssen nach 5 Tagen gelöscht werden

Verboten:

  • Portugal: Verboten.
  • Luxemburg: Verboten.
  • Schweiz: Nutzung generell verboten. Lage noch unklar. (Installation grundsätzlich erlaubt).
  • Belgien: Verboten.

Fazit

Als Wohnmobilfahrer darfst Du in den meisten Ländern eine Dashcam installieren, aber Du musst sicherstellen, dass sie nur anlassbezogen aufzeichnet und die Daten regelmäßig überschrieben werden. Achte darauf, die Persönlichkeitsrechte anderer zu respektieren und vermeide es, Aufnahmen ohne konkreten Anlass zu machen oder zu verbreiten. Damit kannst Du sowohl rechtlichen Problemen als auch hohen Bußgeldern aus dem Weg gehen. Informiere Dich zudem über die spezifischen Regelungen in den Ländern, die Du bereisen möchtest, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Für detailliertere Informationen und aktuelle Entwicklungen empfiehlt es sich, regelmäßig die Webseiten der Datenschutzbehörden und einschlägige juristische Portale zu konsultieren.

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