Wohnmobil kaufen – Preiserhöhung für mein bestelltes Wohnmobil zulässig?

Wohnmobil kaufen – Preiserhöhung für mein bestelltes Wohnmobil zulässig?

Wohnmobil kaufen – Immer mehr Urlauber haben sich in den letzten Jahren für ein Wohnmobil entschieden. Doch nicht jeder kann Hotelzimmern und Ferienanlagen entfliehen. Der Grund hierfür sind anhaltende Lieferschwierigkeiten von Wohnmobilherstellern. Wie verhält es sich mit dem Kaufpreis? Darf er steigen?

Wohnmobil kaufen – Darf der Händler mehr Geld verlangen?| Campingnews Wochenrückblick 10/2022

Zum einen ist in den vergangenen Monaten die Nachfrage stark angestiegen, zum anderen sind Lieferketten durch die Corona-Pandemie gestört. Zu allem Überfluss verbreitet sich derzeit eine fiese Masche in der Branche. Nach teilweise monatelanger Wartezeit wird dem Käufer mitgeteilt, dass sich das bestellte Wohnmobil verteuert habe. Muss man dies als Kunde akzeptieren?

So begründen manche Händler Preissteigerungen nach Vertragsabschluss

Regelmäßig wird behauptet, dass Lieferschwierigkeiten bestünden. Dem Kunden wird dann angeboten, vom Vertrag zurückzutreten. Dies bringt einem natürlich erst einmal wenig, wenn der Urlaub ansteht und man sich schon lange auf das Wohnmobil gefreut hat. Wie „schön“, dass der Händler sogleich eine Alternative parat hat: Ein anderes Modell, welches auch nur „unmerklich“ teurer sei.

Ein weiterer Trick besteht darin zu behaupten, das bestellte Modell sei nur in einer modernisierten Form erhältlich. Schließlich müssten etwa neue Abgasnormen eingehalten werden. Zudem verfüge das Update über neue Features, die ja auch bezahlt werden müssten.

Von besonders skrupellosen Händlern wird aber auch manchmal behauptet, der Kaufvertrag sei nie zustande gekommen. Letztlich habe man diesem nie in seiner Endgültigkeit zugestimmt. Die angebotene Lösung besteht dann darin, eine Preiserhöhung zu akzeptieren.

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Ist der Kunde oder der Händler im Recht?

Du hast dich dazu entschlossen, ein Wohnmobil zu kaufen und wurdest nach langer Wartezeit mit einer Preiserhöhung konfrontiert? In vielen Fällen musst du dies nicht akzeptieren.

Prinzipiell ist der Händler nach einer Bestellung in der Bringschuld. Es ist nicht ohne Weiteres möglich, zu behaupten, man habe den Vertrag nicht akzeptiert. Jedenfalls nicht nach mehreren Wochen oder Monaten! Vielmehr steht der Händler in der Verantwortung, den Vertrag unverzüglich abzulehnen. Wenn du also bereits länger auf dein Wohnmobil wartest, dann ergibt sich die Annahme des Vertrags aus diesem Umstand heraus.

Ebenso problematisch ist es, auf Lieferschwierigkeiten zu verweisen. Einzig und allein dann, wenn das bestellte Wohnmobil nicht mehr produziert wird, ziehst du den Kürzeren. Wird alternativ ein Modell mit schlechterer Ausstattung angeboten, musst du das Angebot nicht annehmen – oder hast Anspruch auf Preisminderung.

Das Problem beim Wohnmobil kaufen: die Preisanpassungsklausel

Nicht in jedem Fall ist eine Preiserhöhung nach Vertragsabschluss ungültig. Entscheidend ist, ob sich in deinem Kaufvertrag eine „Preisanpassungsklausel“ befindet. Diese bestimmt, ob der Kaufpreis auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erhöht werden darf. Solche Klauseln können aber nur dann wirksam werden, wenn eine Lieferzeit von über 4 Monaten vereinbart wurde. Darüber hinaus steht dir ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Preiserhöhung 5 % übersteigt. Dazu zählen auch mehrere Erhöhungen von weniger als 5 %, welche zusammen die Maximalhöhe übersteigen.

Wichtig zu wissen: Preisanpassungsklauseln müssen stets transparent ausgestaltet werden. In dem Moment, wo du das Wohnmobil kaufen möchtest, musst du auch wissen können, worauf du dich einlässt. Schreibt der Händler also etwa vom „gültigen Listenpreis bei Auslieferung“, dann ist dies keine gültige Preisanpassungsklausel. Vielmehr muss der endgültige Kaufpreis angegeben werden und du musst darüber informiert worden sein, dass sich dieser um bis zu 5 % erhöhen kann.

Wohnmobil kaufen – Wie kann ich Ärger vermeiden?

Wenn du ein Wohnmobil kaufen möchtest, dann wähle am besten einen seriösen und vertrauenswürdigen Händler. Bist du bereits in einer Problemsituation, dann solltest du genau wissen, welche Rechte dir zustehen.

Oft versuchen skrupellose Wohnmobilhändler Druck auszuüben. Sie wissen nämlich ganz genau, dass du bereits sehnsüchtig auf dein Wohnmobil wartest. Es wird dann behauptet, man säße am längeren Hebel und bekäme dann überhaupt nichts geliefert. Dies ist natürlich grober Unfug. Der Verkäufer trägt natürlich eine unternehmerische Verantwortung und kann eine etwaige Erhöhung des Listenpreises nicht auf den Endkunden abwälzen.

Vielmehr steht er DIR gegenüber in der Verantwortung. Hast du etwa einen Urlaub mit deinem neuen Wohnmobil geplant, können „Lieferprobleme“ den Händler teuer zu stehen kommen. Die Kosten für ein Leihfahrzeug muss nämlich er übernehmen. Hier ist lediglich ein Abzug von etwa 10 % vorzunehmen, da kein Schaden durch Abnutzung entsteht. Hast du das Wohnmobil gekauft, um es gewinnbringend zu vermieten, so muss er dir den entgangenen Gewinn ersetzen.

Lass dich nicht einschüchtern

Wichtig ist es, dass du dir ob deiner Rechte bewusst bist. Viele Kunden lassen so einiges mit sich machen. Einschüchterungen am Telefon oder gar Drohungen musst du nicht hinnehmen. Hier kann sich der Händler sogar strafbar machen.

Prinzipiell ist es immer besser, eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenn du aber eindeutig im Recht bist, solltest du auf diesem auch beharren.

Zeigt sich der Händler uneinsichtig, verlange eine schriftliche Bestätigung des ursprünglichen Kaufpreises. Verweise ruhig darauf, dass ein Recht auf Preisanpassung nicht besteht und du dir anwaltliche Schritte vorbehältst. Jetzt weiß er, dass du dich nicht so einfach über den Tisch ziehen lässt.

Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass er nachgibt und du zu deinem Recht kommst. Wenn die Bestätigung ausbleibt, solltest du dir bei einem Fachanwalt Hilfe holen.

Die gute Nachricht: gem. § 280 Abs. 1 BGB oder gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB muss der Händler die Anwaltskosten tragen.

Fazit

Viele unseriöse Wohnmobilhändler nutzen die derzeit hohe Nachfrage schamlos aus. Ist keine transparente Preisanpassungsklausel vereinbart, steht dir das bestellte Wohnmobil zum ursprünglichen Preis zu. Drohgebärden musst du dir nicht bieten lassen. Zögere nicht, mit dem Anwalt zu drohen bzw. dich rechtlich vertreten zu lassen!

>>> Wohnmobil bestellt: Ist eine Preiserhöhung zulässig? <<<


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