Wohnmobil zu hoch – muss die Rücktransportversicherung bezahlen? | Camping News Wochenrückblick – KW52/2020

Wohnmobil zu hoch – muss die Rücktransportversicherung bezahlen? | Camping News Wochenrückblick – KW52/2020

Ein gesundes neues Jahr 2021

Die Redaktion von wohnmobilista.de wünscht euch und euren Familien einen guten Start ins neue Jahr 2021! Wir hoffen, dass ihr alle gesund bleibt – vor allem in Zeiten wie dieser.


Zahlreiche Versicherer limitieren die versicherte Höhe eines Wohnmobils. Meist liegt diese bei 3,20 Metern, was im Falle eines Fahrzeugrücktransports entscheidend ist. Doch Besitzer können Abhilfe schaffen.

Ein Wohnmobilbesitzer hatte seinen Autoversicherer auf Zahlung von 2.499,00 Euro für den Rücktransport seines Fahrzeugs verklagt, das in der Schweiz wegen eines Motorschadens stehen geblieben war.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung beauftragte der Kläger eine Fremdfirma mit dem Rücktransport seines Fahrzeugs nach Deutschland.

Die Versicherung hatte in ihren Versicherungsbedingungen die Übernahme der Kosten für einen Rücktransport ab einer Höhe von mehr als 3,20 Metern ausgeschlossen.

Der Kläger war der Meinung, dass die Versicherung dennoch für die Transportkosten aufkommen müsse. Das Reisemobil war zwar tatsächlich 3,40 Meter hoch.

Doch nach Demontage der Dachklimaanlage, Reduzierung des Reifendrucks und Absenken der Luftfederung betrug die Höhe seines Wohnmobils nur noch 3,06 Meter. Trotzdem weigerte sich die Versicherung zu zahlen.

Für den Transport des Wohnmobils bestand keine Versicherungspflicht. Laut Fahrzeugschein war es 3,40 Meter hoch. Die entsprechende Höhe im abmontierten Zustand sei nicht relevant.

Der Richter entschied zu Gunsten des Klägers. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf ein Autotransporter maximal 4,00 Meter hoch sein.

Gewöhnlich hat so ein Transporter eine Höhe von 80,00 cm. Deshalb würde die in den Versicherungsbedingungen angegebene zulässige Höhe von 3,20 Metern gelten.

Ausschlaggebend ist jedoch nur die tatsächliche Höhe des Reisemobils während des Transports.

Eine Grenze könnte dort gezogen werden, wo aufgrund der Abbaumaßnahmen ein Zustand erreicht wird, in dem nicht mehr ein Reisemobil, sondern nur noch einzelne Teile eines Bausatzes transportiert werden.

Dies war hier jedoch nicht der Fall. Das Reisemobil war nicht in Einzelteile zerlegt worden.

Das Gericht war auf Basis der mündlichen Verhandlung und der vorliegenden Dokumente davon überzeugt, dass das Fahrzeug während des Transports nicht höher als 3,20 Meter war.

Dies müsse schon deshalb so sein, weil der Träger eine Höhe von 80 cm gehabt habe.

Eine Ausnahmegenehmigung für den Transport habe es aber nicht gegeben. „Demnach ist davon auszugehen, dass die Höhe des Transports 4,00 Meter nicht überschritten hat und damit die Höhe des zu transportierenden Wohnmobils sicher nur bis zur versicherten Höhe von 3,20 Metern war“, so das Gericht.

Ob es tatsächlich sogar nur 3,06 Meter waren, war für die Entscheidung unerheblich, da es bis 3,20 Meter versichert war.


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