Weihnachtsbesuch mit Wohnmobil | Camping News Wochenrückblick – KW51/2020

Weihnachtsbesuch mit Wohnmobil | Camping News Wochenrückblick – KW51/2020

Weihnachten mit dem Wohnmobil die Verwandten besuchen?

Im Corona-Jahr 2020 ist alles anders: Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen, Reiseverbote uvm. Doch viele Wohnmobilisten wollen trotzdem die Weihnachtsfeiertage mit den engsten Verwandten feiern. Die Regelungen der einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich. Nachfolgend eine kleine Übersicht für den Verwandtenbesuch am Weihnachten.

Wie im Frühjahr, stellen sich viele Wohnmobilisten auch zur Weihnachtszeit folgende Fragen:

  • darf ich trotz Corona meine Verwandten mit dem Wohnmobil besuchen und dort übernachten?
  • sind Stell- und/oder Campingplätze geöffnet?
  • darf ich im Ausland campen gehen?

Die Situation scheint verwirrend.

Generell gilt, dass Übernachtungen zu rein touristischen Zwecken bis Januar 2021 bundesweit verboten sind. Dennoch gelten an den Weihnachtsfeiertagen und – je nach Bundesland – auch an Silvester gelockerte Regelungen.

In vielen Bundesländern gelten Familienbesuche an den Feiertagen nicht als touristische Reisen, und in einigen Fällen sind auch Hotels und Campingplätze geöffnet.

Laut ADAC gelten in den einzelnen Bundesländern folgende Übernachtungsregelungen. Die Tabelle zeigt, in welchen Bundesländern offizielle Übernachtungsmöglichkeiten wie Hotels, Pensionen sowie Stell- und Campingplätze geöffnet sind.

BundeslandRegelung (Stand 15.12 / Info ADAC – ohne Gewähr)
Baden-WürttembergVerwandtenbesuche über Nacht an Weihnachtsfeiertagen zwischen 23. bis 27. Dezember erlaubt.
BayernAlle touristische Übernachtungen bis 10. Januar nicht erlaubt.
BerlinVerwandtschaft darf zum Besuch übernachten.
BrandenburgRegelungen noch nicht endgültig beschlossen, derzeit nur mit triftigem Grund zulässig.
BremenÜbernachten von Verwandtschaft und engen Freunden zwischen 23. bis 27. Dezember und an Silvester erlaubt.
HamburgFamilienbesuche vom 24. bis 26. Dezember erlaubt, touristische Übernachtungen explizit untersagt.
HessenFamilienbesuch soll über die Festtage erlaubt sein, bisher noch keine festgesetzte Regelung.
Mecklenburg-VorpommernÜbernachtungen nicht erlaubt, auch nicht für Familienmitglieder.
NiedersachsenBesuche von Freunden und Verwandten über die Feiertage und den Jahreswechsel sind „nicht-touristische“ Übernachtung und daher erlaubt.
Nordrhein-WestfalenÜbernachtungen nicht erlaubt, auch nicht für Familienmitglieder.
Rheinland-PfalzRegelung noch nicht entschieden.
SaarlandRegelung noch nicht entschieden.
SachsenÜbernachtungen, auch für Familienbesuch, bis mindestens 28. Dezember verboten.
Sachsen-AnhaltÜbernachtungsstätten sollen bis ins neue Jahr komplett geschlossen bleiben.
Schleswig-HolsteinFamilienbesuch ist nicht erlaubt.
ThüringenRegelung noch nicht entschieden.

Darf ich am Straßenrand übernachten?

Das Übernachten in einem Fahrzeug am Straßenrand ist in Deutschland allgemein nicht verboten.

Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist überall dort erlaubt, wo das Abstellen eines Wohnmobils nicht ausdrücklich verboten ist.

Doch Vorsicht: Parken ist nicht gleichbedeutend mit Camping. Verzichte daher auf das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Ausfahren der Markise.

Sonst wird aus der erlaubten einmaligen Übernachtung eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.

Weihnachten 2020 im Ausland verbringen?

Wenn du Deutschland den Rücken kehren und Weihnachten im Ausland verbringen möchtest kannst du das auch tun.

Die Grenzen der EU sind in der Regel offen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn einige Länder lassen Urlauber aus Deutschland nicht einreisen oder es gelten besondere Quarantänebestimmungen.

Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt für die meisten Länder eine Reisewarnung herausgegeben.

Das bedeutet, dass Sie sich nach Ihrer Rückkehr in Quarantäne begeben müssen.

Einzige Ausnahme: Reisende, die nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, da das Oberverwaltungsgericht Münster hier die Einreisequarantäne-Regelung gekippt hat.

LandEinreisebeschränkungen / Warnungen des Auswärtigen Amtes
BelgienReisende nach Belgien müssen innerhalb von maximal 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form“ ausfüllen und elektronisch versenden. Belgien stuft Deutschland als „rote Zone“ ein und deutsche Urlauber unterliegen einer Quarantänepflicht von bis zu 10 Tagen und weiteren 4 Tagen erhöhter Wachsamkeit.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen aufgrund hoher Infektionszahlen.
DänemarkEinreiseverbot für deutsche Touristen (seit 24.10). Außnahmen: Bewohner Schleswig-Holsteins, Arbeitspendler und Menschen, die Familie oder Partner in Dänemark besuchen.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen ins gesamte Land mit Ausnahme Färöer und Grönland.
EstlandSeit Ende Oktober gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt. Dies betrifft derzeit auch Einreisende aus Deutschland.
Warnung: Aufgrund hoher Infektionszahlen keine nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Kreis Ida-Viru und Jõgeva, Harju, Hiiu und Rapla.
FinnlandEinreiseverbot für nicht notwendige, touristische Reisen aus Schengen-Staaten (seit Mitte Oktober). Bei Einreise aus triftigem Grund (Dienstreisen oder zur Rückkehr) gilt: 14 Tage Quarantäne oder zwei freiwillige Corona-Tests. EU- und Schengenraum-Angehörige dürfen zum Transit durchreisen.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Österbotten.
FrankreichEinreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten uneingeschränkt möglich.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen aufgrund hoher Infektionszahlen.
GriechenlandFür die Einreise gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Ab dem 11. November 2020 ist die Einreise nur noch mit einer Negativ-PCR-Test-Bescheinigung eines anerkannten Testlabors mit schriftlicher Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristische Reisen nach Attika, Zentralmakedonien, Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Thessalien.
IrlandRegistrierungpflicht und 14 Tage Bewegungseinschränkung im Land (seit 28.9). Sollten die Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner für Deutschland auf unter 25 fallen, kommen deutsche Reisende wieder auf die sogenannte „Green List“, d.h. keine Quarantäne.
Warnung: Reisewarnung für das gesamte Land.
IslandSeit 19.8 gilt für alle Reisenden eine 14-tägige Quarantänepflicht oder zwei Tests. Der erste Test kostet inkl. Registrierungsformular ca. 70 Euro. Danach muss man sich 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und einen zweiten (kostenfreien) Test durchführen.
Warnung: Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
ItalienEinreise aus Deutschland und anderen EU-Ländern problemlos möglich, für die Regionen Abruzzen, Toskana, Kampanien, Südtirol und Aostatal ist die Ein- und Ausreise verboten. Eine Registrierung vor Einreise ist in Kalabrien und Anapulien notwendig. Derzeit gilt eine landesweite Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Vom 21.12.20 bis 06.01.21 gelten verschärfte Einreiseregelungen. Wer in dieser Zeit ohne triftigen Grund aus der EU einreist, unterliegt der Quarantänepflicht, auch bei vorliegendem negativen PCR-Test. Alle Reisen innerhalb von Italien in andere Regionen als die des aktuellen Aufenthaltes sind verboten, am 25.12. und 26.12.20 und 01.01.21 sind sogar Reisen in andere Gemeinden untersagt.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen. Reisewarnungen gelten für das gesamte Land.
KroatienEinreise für EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen möglich. Kontaktdaten der Reisenden werden bei der Einreise registriert und können zur Vermeidung von Wartezeiten vorab online hinterlegt werden. Reisende sind verpflichtet ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje, Virovitica-Podravina, Karlovac, Međimurje, Osijek-Baranja, Zagreba, Varaždin und Bjelovar-Bilogora.
LettlandEs besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden und man muss 48 Stunden vor Einreise einen elektronischen Fragebogen ausfüllen. Deutschland liegt über dem Inzidenzwert von über 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern innerhalb von zwei Wochen. Einreisende aus Deutschland müssen sich daher auf eine Selbstisolation von 14 Tage nach Einreise einstellen.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen aufgrund hoher Infektionszahlen. Pierīga, die Regionen Riga, Vidzeme (Nordlettland), Latgale (Ostlettland) und Zemgale gelten als Risikogebiet.
LitauenGanz Deutschland gilt derzeit als Gebiete mit hohem Infektionsrisiko („rot“). Reisende aus Deutschland unterliegen einer 10-tägigen Quarantänepflicht.
Warnung: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird gewarnt. Nur Bezirk Utena gilt nicht als Risikogebiet.
LiechtensteinEinreise ohne Einschränkungen möglich.
Warnung: Fürstentum Liechtenstein gilt als Risikogebiet. Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
LuxemburgEinreise ohne Einschränkungen möglich.
Warnung: Warnung vor nicht notwenigen, insbesondere touristischen Reisen.
MaltaEinreise aus Deutschland und anderen EU-Ländern uneingeschränkt möglich, sofern in den letzten 14 Tagen kein Aufenthalt in Ländern und Orte der „gelben Liste“ stattgefunden hat. Als „gelb“ gelten derzeit alle deutsche Flughäfen.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen aufgrund hoher Infektionszahlen.
NiederlandeGanz Deutschland gilt derzeit in den Niederlanden als Risikogebiet. Reisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder.
NorwegenFür Reisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft, d.h. kein Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts. Unterkünfte (auch Campingplätze) mit gemeinschaftlicher Nutzung von Waschräumen, Küchen usw. sind nicht geeignet.
Warnung: Keine touristischen Reisen, Olso ist Risikogebiet.
ÖsterreichProblemlose Ein- oder auch Durchreise aus Deutschland möglich. Die österreichische Regierung plant eine Quarantänepflicht für Reisende zu den Weihnachtsfeiertagen.
Warnung: Aufgrund hoher Infektionszahlen Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol, Salzburg, Öberösterreich, Niederösterreich, das Burgenland und die Steiermark, Ausnahmen sind die Gemeinde Jungholz und die Mittelberg.
PolenEinreise ohne Einschränkungen möglich.
Warnung: Ganz Polen gilt aufgrund hoher Infektionszahlen als Risikogebiet. Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen.
PortugalEinreise trotz ausgerufenem Ausnahmezustand möglich. Angaben zum Zielort und Reisegrund und Temperaturmessung notwendig.
Warnung: Aufgrund hoher Infektionszahlen wird vor keinen nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt. Noch kein Risikogebiet sind die autonomen Azoren und Madeira.
RumänienEinschränkungen für Reisende mit COVID-19-Symptomen. Quarantänemaßnahmen für Reisende aus der „gelben Zone“, Zonen werden wöchentlich aktualisiert, Kontaktdaten müssen abgegeben werden.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen aufgrund hoher Infektionszahlen.
SchwedenEinreise ohne Einschränkungen möglich.
Warnung: Aufgrund hoher Infektionszahlen gilt ganz Schweden seit dem 15. November als Risikogebiet. Es wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
SchweizReisende aus Deutschland können uneingeschränkt einreisen. Die Liste der Risikoländer aktualisiert die Schweiz regelmäßig. Bei Einreise aus einem Risikogebiet ist eine 10-tägige Quarantäne notwendig.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen aufgrund hoher Infektionszahlen.
SlowakeiDeutschland gilt seit dem 16. November als Risikogebiet. Reisende aus Risikogebieten müssen die Einreise online („eHranica“) anmelden und sich in 10-tägige Selbstisolation begeben. Wer bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, das nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben.
Warnung: Aufgrund hoher Infektionszahlen wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
SlowenienDie Einreise ist ohne Quarantäne und ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests möglich. Deutschland steht zwar auf der „orangenen“ Liste. Jedoch gilt für EU-Länder, die auf der orangenen Liste geführt werden, derzeit keine Quarantänepflicht.
Warnung: Ganz Slowenien gilt aufgrund hoher Infektionszahlen als Risikogebiet. Es wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
SpanienEinreisende auf Luft- oder Seeweg müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Reisende auf dem Landweg – wie z.B. Reisemobilisten – müssen keinen Test vorweisen. Es gibt Gesundheitskontrollen in Form von Temperaturmessung bei Einreise. Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden möglich. Alarmzustand seit 25.10.2020 (für bis zum 9. Mai 2021): Dieser erlaubt den Regionen je nach Infektionslage d.h. nächtliche Ausgangssperre und weitere Bewegungseinschränkungen zu verhängen.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln.
TschechienEinreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt. Länder werden seit Anfang November in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet. Seit dem 15. November gilt Deutschland als rote Kategorie des Europäische Ampelsystem. Einreise auch zu anderen Zwecken nur noch schwer möglich.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien aufgrund hoher Infektionszahlen und strenger Einreisebeschränkungen.
UngarnBis Ende Januar 2021 sind Grenzkontrollen geplant. Die Einreise grundsätzlich nur noch für ungarische Staatsbürger möglich. Sonderregelungen für Grenzpendler, Geschäftsreisende, Diplomaten, den Güterverkehr und Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Warnung: Aufgrund hoher Infektionszahlen wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt.
Vereinigtes Königreich/ GroßbirtanienDeutschland steht seit dem 7. November nicht mehr auf der „safe corridor list“, der Liste der Länder, aus denen unter Pandemie-Gesichtspunkten eine Einreise ohne Verpflichtung zur Quarantäne möglich ist. Reisende aus Deutschland müssen sich zwingend in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Außerdem müssen sich Einreisende online vorab anmelden.
Warnung: Keine nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Großbritannien, Nordirland und Gibraltar. Ausnahmen sind nur Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Stand vom 09.12.2020 (ohne Gewähr)

Wie verhalte ich mich richtig?

Auch wenn du selbst gesund bist oder dich gesund fühlst, hat aufgrund der aktuellen Infektionssituation der Schutz der Mitmenschen höchste Priorität.

Das bedeutet: Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Überlege ganz genau, mit wem du Weihnachten feiern willst und ob es in diesem Jahr wirklich notwendig ist.

Beim Reisen und Übernachten im eigenen Reisemobil zu Weihnachten werden sicherlich andere mögliche gefährliche Begegnungen minimiert, als beim Übernachten in Hotels oder anderen Unterkünften.

Um die Situation am Zielort optimal einschätzen zu können, sollte man den gewünschten Stell- oder Campingplatz vor Ort kontaktieren und klären, was die Corona-Regelung dort beinhaltet. Dann steht dem Weihnachtsfest im Ausland möglicherweise nichts mehr im Wege.

Fazit

Derzeit haben einige Staaten noch keine endgültige Entscheidung getroffen, ob und wie sie Besuche von nahen Verwandten und/oder engen Freunden um Weihnachten 2020 herum handhaben werden.

Darum gilt die Devise: abwarten und beobachten.

Schließlich kann es selbst in Bundesländern, die derzeit Übernachtungen erlauben, zu weiteren Einschränkungen aufgrund weiter steigender Infektionszahlen kommen.

Spontanität ist daher gerade in diesem Jahr gefragt.


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