Rundfunkbeitrag Wohnmobil & Wohnwagen: Wann wird er fällig?

Camping mit Wohnmobil oder Wohnwagen ist Freiheit pur – doch wie sieht es mit dem Rundfunkbeitrag aus? Müssen Camper für ihr Reisemobil extra zahlen oder reicht der Beitrag für die Wohnung? Die Antwort ist nicht so eindeutig, wie viele denken. Erfahre hier, wann dein Campingfahrzeug beitragsfrei bleibt und in welchen Fällen die Zahlungspflicht zuschlägt.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Viele Camper stellen sich die Frage: Muss ich für mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen? Oder reicht der bereits für die eigene Wohnung gezahlte Beitrag aus? Die Antwort hängt stark von der Nutzung des Fahrzeugs ab – und sorgt oft für Verwirrung.
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung erhoben. Er beträgt aktuell (Stand 2025) 18,36 Euro pro Monat und deckt in der Regel den gesamten privaten Haushalt ab – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder wie viele Radios, Fernseher oder Streaminggeräte vorhanden sind.
Rundfunkbeitrag für Fahrzeuge – die Grundregel
Private Kraftfahrzeuge, also normale Autos, sind über den Beitrag für die Wohnung abgedeckt. Für sie ist kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag nötig.
Wohnmobil und Wohnwagen: Das gilt für Camper
Bei Campingfahrzeugen ist die Rechtslage differenzierter. Ob ein Rundfunkbeitrag für Wohnmobile oder Wohnwagen fällig wird, hängt von der Nutzung ab:
- Wohnwagen: Solange er nur für Urlaubsfahrten oder auf einem Campingplatz abgestellt wird, ist kein zusätzlicher Beitrag fällig. Erst wenn er dauerhaft als Wohnsitz genutzt wird, kann der Rundfunkbeitrag greifen.
- Wohnmobil: Wohnmobile sind grundsätzlich „Kraftfahrzeuge mit Schlafmöglichkeit“. Für privat genutzte Wohnmobile gilt jedoch eine Ausnahme: Sie sind – wie Pkw – durch den Rundfunkbeitrag für die Wohnung abgedeckt. Ein zusätzlicher Beitrag wird also nicht fällig.
Sonderfälle beim Rundfunkbeitrag für Wohnmobile und Wohnwagen
- Dauerhaftes Wohnen im Wohnmobil: Wer keine feste Wohnung hat und dauerhaft im Reisemobil lebt, muss das Wohnmobil als Wohnung anmelden. In diesem Fall wird der Rundfunkbeitrag direkt für das Fahrzeug fällig.
- Gewerbliche Nutzung: Werden Wohnmobile oder Wohnwagen gewerblich genutzt, etwa zur Vermietung oder als Schaustellerunterkunft, fällt ein eigener Rundfunkbeitrag an. Hier gelten die Regeln für Betriebsstätten und gewerblich genutzte Fahrzeuge.
- Dauercamping mit Wohnwagen: Wer seinen Wohnwagen fest auf einem Stellplatz stehen hat und ihn dauerhaft als Wohnsitz nutzt, muss ebenfalls einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Typische Missverständnisse
Viele Camper glauben, dass ein Wohnmobil automatisch einen eigenen Beitrag erfordert – das stimmt nicht, solange es privat genutzt wird und man bereits für eine Wohnung zahlt. Auch ein Wohnwagen ist in den meisten Fällen beitragsfrei. Erst bei gewerblicher Nutzung oder dauerhaftem Wohnen kommt eine Zahlungspflicht ins Spiel.
Fazit: Wann ist der Rundfunkbeitrag für Campingfahrzeuge fällig?
- Wohnmobil privat genutzt → beitragsfrei, durch Wohnung abgedeckt
- Wohnwagen privat genutzt → beitragsfrei, solange kein Dauerwohnsitz
- Wohnmobil oder Wohnwagen gewerblich genutzt → beitragspflichtig
- Dauerhaft im Wohnmobil oder Wohnwagen wohnen → beitragspflichtig
Für die meisten Urlaubscamper wird also kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag für Wohnmobile oder Wohnwagen fällig. Wichtig wird das Thema vor allem für Menschen, die ihr Campingfahrzeug dauerhaft als Zuhause nutzen oder es gewerblich betreiben.
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