Maut in Österreich – mehr Wohnmobile benötigen jetzt die Go-Box

Maut in Österreich – mehr Wohnmobile benötigen jetzt die Go-Box

Maut in Österreich – Am 1. Dezember 2023 sind in Österreich weitreichende Änderungen bei der Maut für Autobahnen und Schnellstraßen in Kraft getreten. Besonders Wohnmobilisten sollten aufhorchen, denn die Mautänderung betrifft nun mehr Fahrzeuge als zuvor. Die zentrale Änderung liegt in der Bemessungsgrundlage für die Maut, die nun nicht mehr auf dem eingetragenen höchstzulässigen Gesamtgewicht basiert, sondern auf der technisch zulässigen Gesamtmasse, die vom Hersteller angegeben wird.

Neue Regelungen ab Dezember 2023: Wohnmobile über 3,5 T sind von der Maut betroffen

Die Neuregelung betrifft vor allem Wohnmobile mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, die bisher vignettenpflichtig waren. Auch jene, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen „abgelastet“ hatten, sind nun von den Änderungen betroffen und benötigen eine GO-Box.

Die Neuregelung im Detail:

  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässigen Gesamtmasse benötigen eine GO-Box
  • Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen technisch zulässigen Gesamtmasse brauchen eine Vignette bzw. müssen Streckenmaut zahlen

Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inklusive 3,5 Tonnen ändert sich vorerst nichts. Die Vignettenpflicht bleibt wie bisher bestehen.

Maut in Österreich – Übergangsfristen für bestimmte Wohnmobile

Für bereits zugelassene Wohnmobile (vor dem 01.12.2023) mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2029. In dieser Zeit bleiben sie vignetten- und streckenmautpflichtig. Alle Fahrzeuge, die eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben und nach dem 01.12.2023 neu zugelassen werden benötigen ab dem 01.01.2024 eine Go-Box.

Ab dem 1. Februar 2029 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen eine GO-Box besitzen.

TIPP: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) enthält Informationen zur technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm). Die Angabe zur tzGm befindet sich im Feld F.1 . Das höchstzulässige Gesamtgewicht findet man im Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Maut in Österreich – ÖAMTC Empfehlung für Wohnmobilisten

Der österreichische Partnerclub ÖAMTC äußert Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Tourismus und gibt einen praktischen Tipp für Wohnmobil-Fahrende. Um Mautkontrollen und unnötige Ersatzmaut-Zahlungen zu vermeiden, empfiehlt der ÖAMTC, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein) an die Autobahngesellschaft Asfinag (kundenservice@asfinag.at) zu senden. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug vor dem 1. Dezember 2023 zugelassen wurde und das zulässige Gesamtgewicht bis zu diesem Zeitpunkt auf nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde.

Weiterführende Informationen: asfinag.at . GO-Maut-Tarife 2024: hier Herunterladen

>>> Autobahnvignette Österreich ab 2024 als Tagesvignette erhältlich? <<<


Hinweis: mit * gekennzeichnete Links sind Affiliatelinks. Bestellst Du etwas über solch einen Link, erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.



Entdecke mehr von Wohnmobilista

Subscribe to get the latest posts sent to your email.

Ein Gedanke zu “Maut in Österreich – mehr Wohnmobile benötigen jetzt die Go-Box

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.