Führerscheinprüfung 2022 – geplante Anpassungen

Führerscheinprüfung 2022 – geplante Anpassungen

Führerscheinprüfung geplante Neuerungen und mehr Gewicht für Wohnmobile – Digitalisierter Unterricht, Fahrassistenzsysteme in der Führerscheinprüfung, bereits mit 16 fahren, Erhöhung des Maximalgewichts für das Fahren mit dem B-Führerschein – so planen nicht nur die Ampelkoalition, sondern auch die EU-Kommission einige Änderungen rund um den Führerschein. Der ACE Auto Club Europa e.V. bewertet nachfolgend die neuen Vorhaben.

Führerscheinprüfung – wie sinnvoll sind die geplanten Neuerungen? | Campingnews Wochenrückblick 19/2022

Die Ampelkoalition will die Fahrausbildung künftig stärker digitalisieren. Schon während der Corona-Pandemie konnten Fahrschulen ihre Theoriestunden digital anbieten, und entsprechende Online-Angebote haben sich bewährt.

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Sie waren aber immer nur Ausnahmen unter Pandemiebedingungen. Die Ampelkoalition wollte eine bundeseinheitliche Möglichkeit für den digitalen Unterricht schaffen. Der Bundesrat stimmte der Ausweitung mit einem Änderungsantrag im Februar 2022 zu.

Nun entscheidet die Bundesregierung, ob sie die darin enthaltenen Vorgaben umsetzen wird.

Der ACE begrüßt die Ausweitung digitaler Angebote in der Fahrausbildung, da sie den Zugang zum Führerschein gerade in ländlichen Regionen, wo die nächste Fahrschule mitunter weiter entfernt ist, vereinfacht.

Einbindung von unterstützenden Assistenzsystemen in die Führerscheinprüfung

Da auch moderne Autos mit immer mehr Assistenzsystemen ausgestattet sind, soll man diese in Zukunft auch in der Fahrprüfung berücksichtigen. Ab dem 1. Juni 2022 wird daher auch die Nutzung moderner Fahrerassistenzsysteme Gegenstand der praktischen Prüfung sein. Die Integration soll schrittweise erfolgen, beginnend mit einfach zu bedienenden und weit verbreiteten Systemen wie dem adaptiven Tempomat.

Fahrerassistenzsysteme können Unfälle vermeiden helfen, wenn ihre Funktionsweise klar ist. Nach Ansicht des ACE kann die Integration in die Fahrschulprüfung dazu einen guten Beitrag leisten. Da bestimmte Systeme in Zukunft von der EU für Neufahrzeuge vorgeschrieben werden, müssen sie auch in die Fahrprüfung einbezogen werden.

Schon mit 16 in Begleitung fahren?

Laut Koalitionsvertrag möchte man das Mindestalter für das begleitete Fahren von 17 auf 16 Jahre herabsetzen. Damit will man junge Menschen frühzeitig für den Straßenverkehr ausbilden.

Beaufsichtigtes Fahren mit 17 hat sich als voller Erfolg für mehr Verkehrssicherheit erwiesen. Es verringert das Unfallrisiko von Fahranfängern erheblich. Eine Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre würde bedeuten, dass sich die Lernzeit der Jugendlichen verdoppelt – sie könnten also zwei Jahre lang unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln.

Das Maximalgewicht für das Fahren mit dem B-Führerschein könnte steigen

Aktuell überarbeitet man die EU-Führerscheinrichtlinie – dabei könnte auch das Höchstgewicht für den B-Führerschein steigen. Wer den Führerschein der Klasse B nach 1999 erworben hat, darf bisher nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen fahren.

Allerdings liegen vor allem viele Wohnmobile knapp über diesem Höchstgewicht und dürfen nicht mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

ACE befürwortet die Anhebung des Höchstgewichts auf 4,25 Tonnen. In aller Regel sind die Fahrzeuge und ihre sicherheitsrelevanten Bauteile ohnehin für mehr Gewicht ausgelegt, und der Unterschied zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen würde sich im Fahrgefühl nicht wesentlich bemerkbar machen.

Darüber hinaus wird die Umstellung auf Elektromobilität unweigerlich zu mehr Gewicht in den Fahrzeugen führen, da große Batterien viel Gewicht mit sich bringen.

Aus Sicht des ACE ist es besonders wichtig, dass für diese Fahrzeugklasse auf jeden Fall ein Tempolimit gelten muss. Bislang dürfen Transporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen wie ein Pkw ohne Tempolimit fahren. In dieser Fahrzeugklasse ist nicht angepasste Geschwindigkeit bereits die Unfallursache Nummer eins.

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