Wildcampen Deutschland – hohe Strafen drohen
Wildcampen Deutschland – Einfach die Natur erleben, und zwar in ihrer ursprünglichsten Form. Das wünschen sich viele Menschen, wenn sie zu einem Camping-Trip starten. Einfach das Lager aufschlagen und die Nacht inmitten der Natur zu verbringen klingt wirklich idyllisch. Allerdings gilt es in Deutschland die gesetzlichen Vorschriften zum Wildcampen zu berücksichtigen. In allen Bundesländern ist das Wildcampen grundsätzlich verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Wenn Freistehen unter dem Sternenhimmel teuer wird | Campingnews Wochenrückblick 18/2022
Was ist überhaupt Wildcamping und wie wird das definiert? Mit Wildcamping ist das Übernachten in freier Natur oder an öffentlichen Plätzen gemeint. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Wildcampen und Lagern. Mit Lagern ist das kurzfristige Pausieren gemeint ohne Übernachtung.
Bei Reisen mit dem Wohnmobil darf man überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Allerdings geht das Übernachten im Wohnmobil über das Parken hinaus. Zulässig ist die einmalige Übernachtung im Fahrzeug zum Zweck der „Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit“. Dabei handelt es sich hier um einen Zeitraum von maximal zehn Stunden.
Wer sein Lager in der freien Natur aufschlagen möchte, dem drohen in Deutschland hohe Strafen von bis zu 10.000 Euro, wie Campanda ermittelt hat. Zu beachten ist, dass die Richtwerte für den Bußgeldbetrag von Bundesland zu Bundesland variieren und auch innerhalb der Bundesländer teilweise große Preisunterschiede aufweisen.
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Entscheidend sind der Aufenthaltsort und die Dauer des Aufenthalts
Der Umfang des Bußgeldes setzt sich aus den Faktoren Ort und Dauer zusammen. Unterschieden wird zwischen Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und dem Campen außerhalb von Schutzgebieten. Dabei gilt: Je länger man unerlaubt im Freien campiert, desto teurer wird es. Wer länger als zehn Tage bleibt, muss eine zusätzliche Tagesgebühr zahlen.
Besonders teuer wird es in Naturschutzgebieten
Bei Übernachtungen in Naturschutzgebieten werden in fast allen Bundesländern höhere Bußgelder verhängt als in Landschaftsschutzgebieten. So hat Niedersachsen einen der höchsten Bußgeldsätze für unerlaubtes Wildcampen: Bis zu 5.000 Euro können bei schweren Verstößen fällig werden. Ähnlich teuer wird es in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch in Bayern kann dies die Urlaubskasse mit bis zu 2.500 Euro belasten.
Ganz unabhängig vom Ort ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein am höchsten.
Beim Übernachten unter freiem Himmel können in den nördlichen Bundesländern saftige Bußgelder anfallen. So kann das Wildcampen in Schleswig-Holstein mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Naturschutzgebiet oder ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Auch in der Bundeshauptstadt Berlin kann es teuer werden. Im Saarland werden Übernachtungen in der freien Natur mit bis zu 5.000 Euro geahndet. In der Hansestadt Hamburg sind die Bußgelder mit bis zu 2.500 Euro etwas niedriger und gelten ebenfalls unabhängig von der Art des Schutzgebietes.
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Hier fallen die Bußgelder am niedrigsten aus
Mit einem vergleichsweise geringen Bußgeld von 150 Euro muss jeder rechnen, der in Nordrhein-Westfalen sein Lager außerhalb von Schutzgebieten aufschlägt. Bei einem Aufenthalt von mehr als zehn Tagen beträgt das Bußgeld maximal 80 Euro pro Tag. In Thüringen hingegen wird für das Wildcampen außerhalb von Schutzgebieten ein Bußgeld von maximal 200 Euro fällig, wobei ab dem zehnten Tag täglich 50 Euro hinzukommen. In Naturschutzgebieten kann das Bußgeld in Thüringen jedoch bereits auf 100 Euro pro Tag steigen.
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Wildcampen Deutschland – Übersicht einzelne Bundesländer
Ortsabhängige Bußgelder:
Bundesland | Verstoß | Bußgeld Naturschutzgebiet | Bußgeld Landschaftsschutzgebiet | Bußgeld außerhalb Schutzgebieten |
---|---|---|---|---|
Bayern | Parken/Zelten | 50 – 2.500 € | 25 – 1.500 € | – |
Zelt oder Camper verbotener Weise aufgestellt | 50 – 500 € | 15 – 250 € | 10 – 200 € | |
Brandenburg | Zelt oder Camper verbotener Weise aufgestellt | 75 – 750 € | 50 – 500 € | 40 – 400 € |
bis zu 10 Tagen | 15 – 600 € | 10 – 400 € | 8 – 320 € | |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 7,50 – 150 € | 5 – 100 € | 4 – 80 € | |
Hamburg | Zelt oder Camper verbotener Weise aufgestellt | 5 – 2.500 € | 25 – 2.500 € | – |
Parken/Zelten | 100 – 2.500 € | 50 – 2.500 € | – | |
Mecklenburg-Vorpommern | Zelten | 50 – 5.000 € | 50 – 5.000 € | – |
bis zu 10 Tagen | 50 – 1.000 € | 50 – 5.000 € | – | |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 – 250 € | 50 – 5.000 € | – | |
Niedersachsen | Zelt oder Camper verbotener Weise aufgestellt | 50 – 5.000 € | ca. 40 – 4.000 € | – |
bis zu 10 Tagen | 15 – 1.000 € | ca. 12 – 800 € | – | |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 – 250 € | ca. 8 – 200 € | – | |
Nordrhein-Westfalen | Zelt oder Camper verbotener Weise aufgestellt | – | – | – |
bis zu 10 Tagen | 15 – 300 € | 10 – 200 € | 8 – 150 € | |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 – 80 € | 5 – 80 € | 5 – 80 € | |
Rheinland-Pfalz | Zelt oder Camper verbotener Weise aufgestellt | – | – | – |
bis zu 10 Tagen | 51 – 511 € | 15 – 255 € | 10 – 205 € | |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 – 102 € | 8 – 77 € | 5 – 51 € | |
Thüringen | Zelt oder Camper verbotener Weise aufgestellt | – | – | – |
bis zu 10 Tagen | 50 – 500 € | 15 – 250 € | 10 – 200 € | |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 – 100 € | 8 – 75 € | 5 – 50 € | |
Ortsunabhängige Bußgelder:
Bundesland | Bußgeld ortsunabhängig |
---|---|
Bremen | bis 1.000 € |
Berlin | bis 10.000 € |
Hessen | 50 – 1.200 € |
Saarland | bis 5.000 € |
Sachsen | 50 – 2500 € |
Schleswig-Holstein | bis 10.000 € |
Baden-Württemberg | es liegen keine Informationen vor |
Sachsen-Anhalt | es liegen keine Informationen vor |
Wildcamping in anderen europäischen Ländern
Auch außerhalb Deutschlands ist das freie Campen weitgehend verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Wer in Griechenland im Freien übernachtet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. In Frankreich und Spanien sind bis zu 1.500 Euro fällig. An dritter Stelle stehen Dänemark, Italien und Österreich mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro. In Zypern wird sogar ein Bußgeld von bis zu 600 Euro fällig, wenn man ohne Erlaubnis Feuer im Freien entzündet.
Eine Ausnahme bilden Schweden und Norwegen, wo das so genannte Jedermannsrecht gilt. Demnach ist es erlaubt, im Freien zu zelten, sofern man die Natur respektvoll behandelt. In Estland und Lettland ist das Zelten im Freien ebenfalls erlaubt, außer in Naturschutzgebieten. In den meisten anderen europäischen Ländern ist es jedoch verboten, in der freien Natur zu zelten. Um Ärger im Urlaub zu vermeiden, sollten Reisende also besser nicht außerhalb von Campingplätzen zelten.
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