Die Gasanlage im Wohnmobil | Camping News Wochenrückblick – KW33/2020

Die Gasanlage im Wohnmobil | Camping News Wochenrückblick – KW33/2020

Was muss ich bei meiner Gasanlage im Wohnmobil beachten? Dürfen die Gasflaschen geöffnet sein? Darf ich während der Fahrt mit Gas heizen und/oder kühlen? Das und viele weitere Fragen stellt sich so mancher Wohnmobilneuling.

Die Gasanlage im Wohnmobil: Klar geregelt, aber immer wieder heiß diskutiert

Was muss ich bei meiner Gasanlage im Wohnmobil beachten? Dürfen die Gasflaschen geöffnet sein? Darf ich während der Fahrt mit Gas heizen und/oder kühlen?

Das und viele weitere Fragen stellt sich so mancher Wohnmobilneuling. Aber auch die „alten Hasen“ sind sich da nicht immer ganz einig…

Gasanlage im Wohnmobil – Vorschriften zum Betrieb

Zunächst einmal gibt es klar definierte Vorschriften, die jeder hierzulande einhalten muss:

  • Gasflaschen gehören in das dafür vorgesehene Gasflaschenfach beziehungsweise in den Gasflaschenkasten.
  • das Gasflaschenfach muss komplett vom Wohnraum isoliert sein.
  • es dürfen weder elektrische Anschlüsse noch Zündquellen im Gasflaschenfach sein.
  • in den Gasflaschenkasten gehören lediglich die Gasflaschen und eventuell die Schutzkappen.
  • das Gasflaschenfach muss eine stets freie Öffnung nach unten zur Außenluft mit einem Mindest-Querschnitt von 100 qcm haben. Warum? Gas ist schwerer als Luft. Bei einem Leck würde das Gas also nach unten ins Freie gelangen.
  • die Gasflaschen sind mittels einer Halterung im Gasflaschenfach unverrückbar sowie fest mit dem Wohnmobil verbunden. Sie dürfen keinesfalls verdrehbar sein.
  • der Druckregler muss direkt an die Gasflasche angeflanscht werden, wobei man sie lediglich handfest anziehen darf. Dabei ist zu beachten, dass es sich um ein Linksgewinde handelt!
  • alle zwei Jahre muss eine Gasprüfung von einem Fachmann durchgeführt werden, der den ordnungsgemäßen Zustand sowohl in einem Heftchen als auch in Form eines Stempels am Nummernschild bestätigt.
  • Wartung sowie Reparatur an sämtlichen Teilen der Gasanlage dürfen nur von einem Fachmann übernommen werden.

Gasanlage im Wohnmobil – Heizen während der Fahrt

Aber wie sieht es mit dem Gasbetrieb während der Fahrt aus?

Schaut man zu dem Thema „Gasbetrieb während der Fahrt“ in den verschiedenen Foren nach, so findet man unterschiedliche Meinungen.

Lass dich nicht verunsichern! Die richtige Antwort auf die anfänglich gestellte Frage muss lauten: Kühlen und Heizen während der Fahrt mit Gas ist im Wohnmobil generell erlaubt.

Soweit die Kurzantwort. Nun zum Detail, denn auch hier gibt es mehrere Wenn und Aber:

  1. bestimmte Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
  2. das Alter des Wohnmobils spielt dabei eine Rolle.

Zunächst zu den Sicherheitsvorschriften.

Selbstverständlich dürfen nur Gasflaschen zum Einsatz kommen, die geprüft sind und entsprechend das Prüfsiegel vorweisen können. Ferner müssen sie nach der Norm DIN EN 1949 installiert sein.

Angeschlossene Gasflaschen dürfen geöffnet und für die Heizung beziehungsweise für den Kühlschrank genutzt werden. Es versteht sich von selbst, dass der Herd während der Fahrt nicht betrieben werden darf.

Sind die Gasflaschen nicht angeschlossen, so müssen sie zugedreht und mit der entsprechenden Schutzkappe abgedeckt sein.

Bei einem Crash darf beim Abriss der Gasleitung auf keinen Fall Gas ausströmen.

Dies verhindert ein zusätzlich eingebautes Sicherheits-Absperrventil.

Die gebräuchlichsten Einbauten sind die Gasdruckregler Truma MonoControl CS* sowie Truma DuoControl MS* mit integrierten Crash-Sensor und einer Schlauchbruchsicherung.

Nun zu Punkt zwei, zum Alter des Wohnmobils.

Laut Gesetz müssen alle Neufahrzeuge ab der Erstzulassung 01/2007 einen Schutz gegen Gasaustritt bei einem möglichen Gasleitungsabriss haben, will man die Gasanlage während der Fahrt in Betrieb nehmen.

In Deutschland haben ältere Fahrzeuge jedoch eine Art „Bestandsschutz“.

Aber Achtung, wenn du im Ausland unterwegs bist: Das gilt nicht für alle Länder!

Sowohl an Tankstellen als auch auf Fähren ist der Betrieb von Gasgeräten verboten.

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