Intelligent Speed Assistance (ISA) – neuer Überwacher im Fahrzeug wird Pflicht

Intelligent Speed Assistance (ISA) – neuer Überwacher im Fahrzeug wird Pflicht

Intelligent Speed Assistance (ISA) – Ab Juli 2022 ist die Ausstattung neuer Fahrzeugtypen mit dem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten Pflicht, ab Mitte 2024 für alle Neufahrzeuge. Ziel der EU ist es, mit dem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten die Zahl der Verkehrsopfer um 10 bis 20 Prozent zu senken.

Mehr Überwachung im Fahrzeug – für wen und wann wird ISA zur Pflicht? | Campingnews Wochenrückblick 16/2022

Auf Initiative der EU ist vor zwei Jahren eine Verordnung ausgearbeitet, die ab dem 6. Juli ihre Umsetzung findet.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuen Fahrzeugtypen mit intelligenter Geschwindigkeitsüberwachung (ISA) ausgestattet sein. Diese Pflicht wird ab Mitte 2024 für alle Neufahrzeuge gelten.

Nach Angaben der EU sollen dadurch jährlich bis zu 25.000 Verkehrstote und 140.000 Schwerverletzte weniger zu beklagen sein.

Ab dem 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugmodelle über den Geschwindigkeitsassistenten verfügen. Dies gilt sowohl für Pkw als auch für Transporter, Lkw und Busse.

Für aktuelle Modelle besteht derzeit keine Verpflichtung zur Nachrüstung.

So funktioniert der Intelligent Speed Assistance (ISA)

ISA soll bereits vorhandene Assistenzsysteme wie Verkehrszeichenerkennung, Tempomat und Geschwindigkeitsbegrenzer intelligent vernetzen, um den Fahrer bei der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu unterstützen.

Der Geschwindigkeitsassistent nutzt Videokameras und/oder Kartenmaterial, um die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung zu erkennen.

Ist der Fahrer zu schnell unterwegs, reduziert das System die Motorleistung. Allerdings greift es nicht in das Bremssystem ein.

Während des Eingriffs in die Motorleistung löst ISA optische und akustische Warnsignale aus. Möglich ist auch ein erhöhter Widerstand im Gaspedal.

Das Bremsen liegt weiterhin in der Verantwortung des Fahrers. Eine automatische Bremsung erfolgt nur, wenn das Fahrzeug über ein automatisches Notbremssystem oder einen adaptiven Geschwindigkeitsregler (ACC) verfügt.

Welche Kosten können für den Autofahrer entstehen?

In den ersten sieben Jahren müssen Autofahrer nichts für das vorinstallierte ISA-System bezahlen. Danach steht es den Herstellern frei, den Dienst kostenpflichtig zu machen, zum Beispiel in Form eines Abonnementmodells.

Schwachstellen und Kritik am Intelligent Speed Assistance (ISA)

Von verschiedener Seiten gibt es Kritik an dem neuen Assistenten. ADAC zum Beispiel hält das System für nicht ausreichend erprobt und damit für nicht ausgereift.

Wiederum bezweifeln andere, dass ISA den Verkehr wirklich sicherer macht. Sie sind der Meinung, dass die Autolobby die EU-Verordnung zu stark mitgestaltet hat.

Denn die Autofahrer können das System durch einen festeren Druck auf das Gaspedal außer Kraft setzen oder ISA manuell zur Fahrtantritt ganz abschalten. Der Assistent wird zwar bei jedem Start des Fahrzeugs wieder aktiviert, doch ein ausgeschaltetes System hat keinen Sicherheitsvorteil mehr.

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