LKW Maut Deutschland ab 2024 – Wohnmobile ab 3,5 T betroffen?
LKW Maut Deutschland ab 2024 – Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine neue Mautregelung in Kraft, die Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen betrifft. In der Vergangenheit waren lediglich Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen mautpflichtig. Darüber hinaus könnten auch Wohnmobile von dieser Regelung betroffen sein, wobei jedoch nur eine Minderheit dieser Fahrzeuge unter die neuen Mautbestimmungen fällt.
Was müssen Wohnmobilfahrer jetzt wissen – LKW Maut Deutschland ab 2024
Gemäß dem Bericht des ADAC sind in Deutschland etwa 160.000 Wohnmobile zugelassen, die ein Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen aufweisen. Die gute Nachricht für die meisten Wohnmobilbesitzer ist, dass sie sich in Bezug auf zukünftige Mautgebühren keine großen Sorgen machen müssen. Die Mautpflicht betrifft in erster Linie Fahrzeuge, bei denen es sich um umgebaute Lkw oder Busse handelt, die zu Wohnmobilen umgerüstet wurden und die zusätzlich zum Wohnbereich über einen Ladeflächenbereich verfügen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) meldet, dass die neue Regelung nicht auf Fahrzeuge zutrifft, die eine feste Ausstattung mit Wohnbereich, Betten, Toiletten, Duschen oder Kochgelegenheiten haben. Konventionelle Wohnmobile fallen also nicht unter die Mautpflicht. Gleiches gilt für Lastkraftwagen, die nachträglich mit einem Wohnmobilaufbau versehen wurden, sofern der Wohnbereich mehr als 50 Prozent der Nutzfläche ausmacht und das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt wird.
Wird mein Wohnmobilumbau von den Mautkontrollsystemen erkannt?
Während die Mautkontrollsysteme herkömmliche Wohnmobile problemlos erkennen und daher nicht erfassen, besteht bei umgebauten Lastkraftwagen oder Omnibussen ein Problem. Selbst wenn sie als „M1 SA“ (Fahrzeug zur Personenbeförderung, Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind, lassen sie sich äußerlich oft nicht eindeutig als Wohnmobil identifizieren. Dies könnte dazu führen, dass die Kontrollsysteme sie fälschlicherweise als Lastkraftwagen einstufen.
Um bei einer Kontrolle schnell nachweisen zu können, dass es sich bei einem Fahrzeug nicht um einen Lastkraftwagen, sondern um ein Wohnmobil handelt, empfiehlt das BALM den Fahrern, die bisher ihr Fahrzeug als Lastkraftwagen angemeldet hatten, sich „aus praktischen Gründen“ um eine Zulassung als „M1 SA Wohnmobil“ zu bemühen.
Falls dies versäumt wird, obliegt die Beweispflicht gegenüber der Toll Collect GmbH bei dem Fahrzeughalter. Dieser erhält dann einen Anhörungsbogen, über den er belegen muss, dass es sich bei seinem Fahrzeug wirklich um ein Wohnmobil handelt.
Was kann man tun, um sich bürokratischen Aufwand zu sparen?
Wer bürokratischen Aufwand vermeiden möchte, kann seinen Umbau demnächst auch bei der Toll Collect anmelden. Hierfür benötigt man eine Kopie des Fahrzeugscheins, Fotos und Aufbauskizzen des Wohnmobils, Angaben zum Wohn- und Ladebereich sowie die Bestätigung, dass man das Fahrzeug ausschließlich als Wohnmobil nutzt. Die freiwillige Registrierung eines nicht mautpflichtigen Fahrzeugs ist im Serviceportal von Toll Collect möglich.
Insgesamt wird die neue Mautregelung also die meisten herkömmlichen Wohnmobilbesitzer nicht betreffen. Lediglich Fahrer von umgebauten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sollten sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge eindeutig als Wohnmobile identifizierbar sind. So kann man mögliche Unannehmlichkeiten vermeiden. Man sollte vielleicht in Erwägung ziehen, sein Fahrzeug gleich bei Toll Collect anzumelden.
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