Radmuttern nachziehen nach Reifenwechsel – Gerichtsurteil

Radmuttern nachziehen nach Reifenwechsel – Gerichtsurteil

Radmuttern nachziehen nach Reifenwechsel – Ein Autofahrer klagte gegen eine Werkstatt, nachdem ein von einem Werkstatt-Mitarbeiter gewechselter Reifen abgefallen war. Er verlangte 25.000 Euro Schadensersatz, weil ihm durch den Vorfall ein finanzieller Schaden entstanden war. Das Oberlandesgericht München hatte darüber zu entscheiden, ob er sich nach dem Reifenwechsel hätte vergewissern müssen, dass die Radmuttern fest angezogen waren oder nicht.

Warum sollte man die Radmuttern nachziehen nach dem Reifenwechsel?

Es wird empfohlen, die Radmuttern nach einer Fahrstrecke von 50 bis 200 Kilometern sicherheitshalber nachzuziehen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass sich die Radmuttern nach dem Radwechsel nicht wieder selbstständig lösen.

Wenn eine Radmutter nach einem Radwechsel in der Werkstatt mit dem erforderlichen Drehmoment angezogen wurde, sollte sie sicher sein. Doch selbst erfahrene Mechaniker können Fehler machen und die Muttern nicht richtig anziehen. Außerdem kann es sein, dass die Räder nicht so sauber sind und die Nabe der Bremsscheibe vor dem Reifenwechsel nicht richtig gesäubert wurde.

Wenn der Bereich, in dem das Rad auf die Nabe trifft, vor der Montage nicht von Schmutz oder Ablagerungen befreit wurde, sitzt das Rad nicht richtig. Dies führt dazu, dass sich die Felge verschiebt wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Dadurch können sich die Radmuttern selbstständig lösen. Dieses Problem wird mit jedem gefahrenen Kilometer deutlicher. Wenn eine Radmutter nicht fest sitzt, kann sie sich durch die Vibrationen, die durch die Bewegung des Fahrzeugs entstehen, lockern und sich sogar vom Fahrzeug lösen. Dies ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

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Gerichtsurteil in München: muss ein Autofahrer selbst die Radmuttern nachziehen?

Viele Menschen halten sich an die allgemeine Regel, die Reifen von Oktober bis Ostern zu wechseln. Viele trauen sich nicht das selbst zu machen, oder haben nicht die Möglichkeit dazu und bringen ihr Auto in eine Werkstatt, um die Reifen wechseln zu lassen. Aber sollte man für die Wartung der Reifen nach dem Wechsel verantwortlich sein und ist man selbst schuld, wenn etwas schief geht?

Ein Fahrer eines stark modifizierten Mercedes C 63 AMG mit 830 PS hatte eine Klage eingereicht. Nachdem die Reifen in einer Werkstatt gewechselt worden waren, hatte sich ein Rad während der Fahrt nach etwa 100 Kilometern gelöst. Dabei kam es zu einem Unfall mit einem Schaden von 13.000 Euro.

Die Versicherung bezahlt den Schaden, die Kosten sind deutlich höher als der Schaden selbst

Obwohl die Vollkasko-Versicherung des Autobesitzers die Kosten des Unfalls abgedeckt hatte, musste er weitere Gebühren, wie Anwalts- und Sachverständigengebühren, Transportkosten, Selbstbeteiligung, Nutzungsausfall und neue Reifen und Felgen, tragen.

Der Unfall reduzierte darüber hinaus den Wert des Autos. Deshalb verlangte der Betroffene rund 25.000 Euro von der Werkstatt. Er machte sie für den Unfall verantwortlich, weil sie sicherstellen müssten, dass nach dem Reifenwechsel kein Unfall passiert.

Der Fall wurde schließlich vor dem Oberlandesgericht München und dem Landgericht München II verhandelt. Das Landgericht München II sah eine 30-prozentige Mitverantwortung des Autobesitzers, da er nach 50 Kilometern Fahrt die Radmuttern hätte nachziehen müssen.

Die Werkstatt trage nur eine geringe Mitschuld, da sie dem Kunden sowohl mündlich als auch schriftlich darauf hingewiesen hätten, dass die Muttern nachgezogen werden müssen.

Es wurde mehrfach darauf hingewiesen: Ist der Autofahrer für die Schuld verantwortlich?

Ein Zeuge gab an, er habe den Autobesitzer gefragt, ob er ihm eine Erinnerungsplakette am Armaturenbrett anbringen solle. Der Kunde lehnte ab. Zudem hing ein Plakat, das auf die Wichtigkeit des Nachziehens der Radmuttern nach dem Reifenwechsel hinwies.

Aufgrund dieser Faktoren entschied das Gericht, dass der Autofahrer 5.264 Euro erhalten solle, anstatt seiner Forderung nach 25.000 Euro nachzugehen. Der Mann ging daraufhin in Berufung.

Der Fall ging dann auch vor dem Oberlandesgericht München, das keine Mitschuld des Autobesitzers feststellen konnte.

Kunden müssen darauf vertrauen können, dass nach einem Werkstattbesuch keine weiteren Arbeiten an ihrem Fahrzeug mehr nötig sind. Nach 50 Kilometern sollte also das Festziehen der Radmuttern gesichert sein. Weder eine Erinnerungsplakette noch ein Vermerk in der Rechnung ändern an dieser Tatsache etwas.

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Experten werden um Rat gefragt: Eigene Sicherheit hat oberste Priorität

Ein Sachverständiger, der als Zeuge vor Gericht aufgerufen wurde stellte fest, dass bei Fahrzeugen mit hoher Motorleistung beim Anfahren und Beschleunigen höhere Kräfte auf die Radmuttern wirken.

Daher sei die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich die Schrauben lösen, als bei Autos mit weniger Motorleistung. Autofahrer werden daher aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die Schrauben zu überprüfen.

Rechtlich gesehen trägt die Werkstatt im Schadensfall die Schuld. Die Pressesprecherin des Bundesverbands Reifenhandel, Martina Schipke, betonte, dass die Antwort auf die Frage, ob der Kunde ebenfalls mitschuldig ist, immer vom Einzelfall abhängt und das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist.

Experten raten auf jeden Fall dazu, die Radmutternn nach einer gewissen Fahrstrecke nachzuziehen. Der Verband der europäischen Räderhersteller EUWA weist in seinen Sicherheits- und Wartungshinweisen für den Gebrauch von Rädern in Reifenwerkstätten (Stand Juni 2020) ausdrücklich auf die technische Notwendigkeit des Nachziehens hin:

Es ist unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach etwa 50 bis 100 Kilometern Fahrleistung zu überprüfen und falls nötig, die Radschrauben erneut bis zum korrekten Wert anzuziehen.

Verband der europäischen Räderhersteller EUWA

Es ist wichtig, die Räder nachziehen zu lassen

Auch andere Experten betonen diese Notwendigkeit. Ergänzend wird in einer Stellungnahme führender Felgenhersteller darauf hingewiesen, dass das Nachziehen der Radschrauben oder Muttern bei Aluminiumrädern unerlässlich ist, um ein mögliches Setzverhalten auszugleichen und ein ausreichendes Drehmoment dauerhaft zu gewährleisten.

Michael Schwämmlein, Vorstand Technik des Reifenverbandes BRV, sagte mit Blick auf den vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall:

Wenn sich nach 100 Kilometern alle Radbefestigungen lösen, ist davon auszugehen, dass bei der Montage nicht richtig angezogen wurde. Dies hätte aber durch Nachziehen korrigiert werden können. Autofahrer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit nicht darauf verzichten, die Radbefestigungen in der Werkstatt nachziehen zu lassen. In den meisten Reifenwerkstätten wird dies kostenlos durchgeführt und dauert nicht länger als zwei Minuten. Das sollte einem die eigene Sicherheit wert sein.

Michael Schwämmlein, Vorstand Technik des Reifenverbandes BRV

Aus technischer Sicht ist es laut dem ADAC Reifenexperten Ruprecht Müller nicht unbedingt erforderlich das Nachziehen von Radschrauben auf den Werkstattrechnungen zu vermerken. Wenn sich die Radbefestigung in einem guten Zustand befindet (z.B. Gewinde nicht beschädigt) und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde, sollte das Rad auch sicher halten.

Fazit – Radmuttern nachziehen

Das Nachziehen der Radschrauben oder Muttern bei Aluminiumrädern ist unerlässlich, um ein ausreichendes Drehmoment dauerhaft zu gewährleisten. Es ist wichtig, die Radbefestigungen in der Werkstatt nachziehen zu lassen, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten.

Aus rechtlicher Sicht kann die Verantwortung der Werkstatt für etwaige Fehler nicht durch den Vermerk auf der Rechnung aufgehoben werden. Wenn ein Rad abfällt, nachdem das Fahrzeug in der Werkstatt gewartet wurde, kann man davon ausgehen, dass der Radwechsel nicht korrekt durchgeführt wurde.

Dennoch kann der Kunde mitverantwortlich gemacht werden, wenn er die Schrauben nicht nachgezogen hat, obwohl er nach der Montage des neuen Rades bemerkt hat, dass mit dem Fahrverhalten des Autos etwas nicht in Ordnung war.

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