Winterreifenpflicht im europäischen Ausland

Winterreifenpflicht im europäischen Ausland

Die Winterreifenpflicht gilt in einigen europäischen Ländern zu bestimmten Zeiten. Allerdings sind in anderen Ländern Winterreifen nur unter bestimmten klimatischen Bedingungen oder wenn es die Verkehrsschilder vorschreiben, erforderlich. Wiederum gibt es in anderen EU-Ländern keine Winterreifenpflicht. In diesem Beitrag findest du ausführliche Informationen zur Winterreifenpflicht im europäischen Ausland.

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Keine einheitliche Regelung der Winterreifenpflicht

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung für Winterreifen. Jedes Land trifft seine eigenen Maßnahmen. Man kann vier unterschiedliche Regelungen in Europa unterscheiden:

  1. Winterreifen in bestimmten Gebieten sind Pflicht: In einigen Ländern sind Winterreifen in bestimmten Gebieten vorgeschrieben: Dies gilt z.B. in Frankreich und Italien und ist in diesen Regionen meist durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet.
  2. Winterreifenpflicht nur bei bestimmten Wetterbedingungen: Abgesehen von Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht auch in Norwegen und Österreich, hier allerdings nur in der Zeit vom 1. November bis 15. April.
  3. Länder mit Winterreifenpflicht in einem festgelegten Zeitraum: In Schweden (1. Dezember bis 31. März) und Kroatien (15. November bis 15. April) gilt dies zum Beispiel. Außerdem müssen Fahrzeuge in Slowenien zwischen dem 15. November und dem 15. März mit Winterreifen oder Sommerreifen und Schneeketten im Kofferraum fahren.
  4. Keine Winterreifenpflicht: Dies gilt für Polen, Dänemark, Belgien und die Niederlande.

Umfassender Überblick Winterreifen in Deutschland und im europäischen Ausland

Länder A-ZRegelungen zur Winterreifenpflicht
BelgienIn Belgien besteht keine Pflicht zur Verwendung von Winterreifen. Es empfiehlt sich jedoch, während der Wintersaison auf Winterreifen zu wechseln. Die Mindestprofiltiefe sollte 4 mm betragen. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann erlaubt, wenn die Straße durch sie nicht beschädigt wird. Zu diesem Zweck muss die Fahrbahn ständig mit Schnee oder Eis bedeckt sein.
BulgarienIn Bulgarien sind Winterreifen vom 15. November bis zum 1. März vorgeschrieben. Dabei kann es sich um Winter-, Ganzjahres- oder Sommerreifen handeln. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Spikereifen sind nicht erlaubt und Schneeketten nur, wenn das Wetter es erfordert. Diese Vorschriften gelten auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld von 50 Lewa (ca. 25 Euro) fällig.
DänemarkIn Dänemark sind Winterreifen nicht vorgeschrieben. Es werden jedoch Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm für die Wintermonate empfohlen. Das Gesetz schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Spikereifen sind zwischen dem 1. November und dem 15. April erlaubt. Wenn Spikereifen verwendet werden, müssen sie auf allen vier Rädern des Fahrzeugs montiert sein.
DeutschlandFür Deutschland besteht die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei folgenden Witterungsverhältnissen Winterreifen montiert werden müssen: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Straßenglätte und Reifglätte. Es gibt keinen festen Zeitraum, in dem Winterreifen verwendet werden müssen. Die Winterreifenpflicht gilt für alle Fahrzeuge (nicht für Zweiräder) bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder in einem anderen Land zugelassen sind. Die Winterreifenpflicht gilt für Fahrzeugführer und -halter. Die Winterreifenpflicht gilt jedoch nicht, wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen bei winterlichen Witterungsverhältnissen nur abgestellt (geparkt) und nicht gefahren wird.
EstlandWinterreifen sind in Estland zwischen dem 1. Dezember und dem 1. März vorgeschrieben. Das Fahren mit Ganzjahresreifen ist das ganze Jahr über erlaubt. Ab dem 1. Dezember 2022 ist das Alpensymbol (Schneeflocke) für Allwetterreifen vorgeschrieben. Spikereifen sind vom 15. Oktober bis 31. März erlaubt. Allerdings nur bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen.
FinnlandWenn die Witterungs- und Straßenverhältnisse es erfordern, müssen in Finnland vom 1. November bis zum 31. März Winterreifen verwendet werden. Winterreifen können mit oder ohne Spikes sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 mm. Bei Schneematsch oder anderen kritischen Wetterbedingungen sollte die Mindestprofiltiefe 5 mm betragen. Spikereifen können auch zu anderen Jahreszeiten verwendet werden, jedoch nur, wenn die Witterungs- oder Straßenbedingungen dies erfordern. Winterreifen ohne Spikes dürfen ganzjährig gefahren werden. Die Winterreifenpflicht gilt auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.
FrankreichIn Frankreich besteht ab dem 1. November 2021 unter bestimmten Voraussetzungen eine Winterreifenpflicht. Dies gilt vom 1. November bis zum 31. März des folgenden Jahres. Die Regelung gilt für die folgenden Bergregionen: Alpen, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen. Und für die Bergregionen auf Korsika. Die Präfekturen bestimmen die genauen Gebiete, in denen Winterreifen vorgeschrieben sind.
Das Auto muss mit Winterreifen auf allen vier Rädern ausgestattet sein. Oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden, damit im Bedarfsfall mindestens zwei Antriebsräder aufgezogen werden können.
Das Fahren mit Spikereifen ist in Frankreich zwischen dem Samstag vor dem 11. November und dem letzten Sonntag im März erlaubt, sofern die Straßenverhältnisse dies erfordern, d. h. wenn die Straße vereist oder mit einer festen Schneedecke bedeckt ist. Dieser Zeitraum kann von den zuständigen Behörden geändert werden. Die Winterreifenpflicht wird auch mit Spikereifen erfüllt.
GriechenlandKeine Pflicht
IslandIn Island gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen vom 1. November bis zum 14. April eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen, um als wintertauglich zu gelten.
Schneeketten sind verboten, wenn die Witterungsbedingungen so sind, dass die Ketten die Straßenoberfläche beschädigen könnten.
Spikereifen dürfen verwendet werden. In den letzten Jahren wurde jedoch diskutiert, ihre Verwendung in städtischen und südwestlichen Gebieten einzuschränken oder diese Reifen ganz zu verbieten, um Straßenschäden und negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit (z. B. durch Partikel in der Luft) zu begrenzen.
ItalienEine generelle Pflicht zur Verwendung von Winterreifen gibt es in Italien nicht. Verkehrsschilder schreiben Winterreifen oder Schneeketten für einen bestimmten Zeitraum je nach Wetterlage vor („obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo“ = Winterreifen oder Schneeketten an Bord).
IrlandWinterreifen sind in Irland nicht vorgeschrieben.
Spikereifen sind nur erlaubt, wenn die Straße mit dichtem Schnee und Eis bedeckt ist. Es ist verboten, mit Spikereifen auf dem Asphalt zu fahren. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgelder für die Beschädigung der Straßenoberfläche fällig.
KroatienWinterreifen oder Winterausrüstung sind in Kroatien vom 15. November bis zum 15. April vorgeschrieben. Die vorgeschriebene Winterausrüstung für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen besteht entweder aus 4 Winterreifen (M+S-Reifen) oder 4 Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm und Schneeketten im Kofferraum.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann ein Bußgeld von 1000 Kuna (ca. 130 Euro) verhängt werden.
LettlandAlle Fahrzeuge in Lettland müssen zwischen dem 1. Dezember und dem 1. März mit wintertauglichen Reifen ausgestattet sein. Es ist erlaubt, mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen zu fahren. Damit Reifen als wintertauglich gelten, müssen sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben.
Spikereifen sind zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Mai erlaubt.
Verboten sind „Mischreifen“, d. h. Reifen verschiedener Hersteller, Profiltiefen, Größen oder Breiten.
LitauenWinterreifen sind vom 10. November bis zum 1. April vorgeschrieben. Autofahrer können in diesem Zeitraum mit Winterreifen fahren. Ganzjahresreifen sind ebenfalls erlaubt. Die Profiltiefe muss mindestens 3 mm betragen, damit der Reifen als wintertauglich gilt.
Winterreifen sind auch für Motorräder vom 1. Dezember bis zum 1. März vorgeschrieben.
Spikereifen dürfen zwischen dem 1. April und dem 1. November nicht verwendet werden.
LuxemburgBei Winterwetter (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis und Frost) besteht in Luxemburg eine Winterreifenpflicht. Geparkte Fahrzeuge brauchen keine Winterreifen.
Die Winterreifenpflicht gilt für alle Fahrzeuge, auch für solche, die im Ausland zugelassen sind.
MaltaKeine Pflicht
NiederlandeIn den Niederlanden besteht keine Pflicht zur Verwendung von Winterreifen.
Die Verwendung von Spikereifen und Schneeketten ist nicht erlaubt, da die Straßenoberfläche beschädigt werden könnte.
NorwegenEs besteht keine Pflicht, in Norwegen Winterreifen zu benutzen, aber die Reifen müssen den Wetterbedingungen angepasst sein. Es wird daher empfohlen, Winterreifen zu verwenden.
Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen sind Winterreifen vom 15. November bis 31. März vorgeschrieben. Dies gilt jedoch nicht für Wohnmobile mit einem Gewicht zwischen 3.500 und 7.500 kg.
Schneeketten sind nicht vorgeschrieben. Ihre Verwendung ist jedoch im Winter erlaubt. Die Verwendung von Spikereifen ist zwischen dem 1. November und dem ersten Sonntag nach Ostern erlaubt. In den Regionen Nordland, Troms und Finnmark im Norden des Landes sind Spikereifen sogar vom 15. Oktober bis zum 1. Mai erlaubt.
In den Städten Oslo, Trondheim und Bergen muss für das Fahren mit Spikereifen eine Umweltabgabe entrichtet werden.
ÖsterreichSofern es die Witterungsverhältnisse erfordern, müssen Fahrzeuge zwischen dem 1. November und dem 15. April mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert sein, wenn die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Microcars (Leichtfahrzeuge) müssen ebenfalls mit Winterreifen ausgestattet sein, wenn die Witterungsbedingungen dies erfordern.
Außerdem müssen die Reifen eine der üblichen Kennzeichnungen wie M+ S, M.S oder M&S und/oder das Alpensymbol (Schneeflocke) tragen.
Die Mindestprofiltiefe für Radialreifen beträgt 4 mm und für Diagonalreifen 5 mm.
Alternativ müssen auf den Sommerreifen von Fahrzeugen Schneeketten montiert werden.
PolenDie Verwendung von Winterreifen ist in Polen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der strengen Winter wird die Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen dringend empfohlen.
Wenn Sie im Winter mit unzureichenden Reifen fahren und einen Unfall haben, können Sie mit Problemen mit Ihrer Versicherung rechnen.
Schneeketten sind erlaubt. In einigen Gebieten, die durch Verkehrsschilder gekennzeichnet sind, sind sie sogar vorgeschrieben. Schneeketten sollten nur verwendet werden, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Spikereifen sind in Polen ausdrücklich verboten.
PortugalWinterreifen sind in Portugal nicht vorgeschrieben. Schneeketten können durch die entsprechende Beschilderung vorgeschrieben sein.
RumänienWenn die Straße mit Schnee, Eis oder Glatteis bedeckt ist, besteht in Rumänien eine Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert sein.
Die Kennzeichnung der Reifen muss M+S oder M&S lauten.
Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm auf mindestens zwei Dritteln der Laufflächenbreite.
Auf öffentlichen Straßen, die mit Schnee, Eis oder Glatteis bedeckt sind, sind Spike-Reifen erlaubt. Sie müssen jedoch zugelassen sein.
SlowakeiFür Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen sind in der Slowakei bei entsprechenden Witterungsbedingungen (geschlossene Schnee- oder Eisdecke auf der Straße) Winterreifen vorgeschrieben.
Für Lkw und Busse (Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr) sind Winterreifen zwischen dem 15. November und dem 31. März vorgeschrieben. Außerhalb dieses Zeitraums sind Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen vorgeschrieben.
SlowenienZwischen dem 15. November und dem 15. März müssen in Slowenien Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen mit folgender Winterausrüstung ausgestattet sein: Winterreifen auf allen vier Rädern (Mindestprofiltiefe 3 mm) oder Sommerreifen auf allen vier Rädern (Mindestprofiltiefe 3 mm) und Schneeketten im Kofferraum. Dies gilt auch bei winterlichem Wetter, z.B. Schneefall, Glatteis. Spikereifen sind verboten.
SpanienIm Allgemeinen sind Winterreifen in Spanien nicht vorgeschrieben.
Winterreifen oder Schneeketten können durch Verkehrsschilder oder behördliche Anordnungen (z. B. für Bergregionen) vorgeschrieben sein.
Spikereifen sind erlaubt und gelten als Winterreifen.
SchwedenIn der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März sind in Schweden Winterreifen oder Winterausrüstung, z. B. Schneeketten, vorgeschrieben. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm haben. Diese Vorschriften gelten auch für ausländische Fahrzeuge. Die Winterreifenvorschriften gelten auch für Anhänger.
Spikereifen sind zwischen dem 1. Oktober und dem 15. April erlaubt. Wenn das Fahrzeug mit Spikereifen ausgestattet ist, muss auch der Anhänger mit Spikereifen ausgestattet sein.
Wenn für das Fahrzeug Haftreifen (Friktionsreifen) verwendet werden, ist es erlaubt, den Anhänger mit Haftreifen oder Spikereifen zu versehen.
Tschechische RepublikIm Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März müssen Fahrzeuge in der Tschechischen Republik mit Winterreifen ausgestattet sein, wenn die Straße entweder ständig mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist oder wenn die Witterungsbedingungen während der Fahrt eine Schnee- oder Eisschicht verursachen könnten. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen muss 4 mm betragen. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen muss sie 6 mm betragen.
Spikereifen sind nicht erlaubt.
UngarnGrundsätzlich besteht in Ungarn keine Winterreifenpflicht. Schneeketten können durch Beschilderung vorgeschrieben sein. Sie müssen dann mindestens an der Antriebsachse montiert werden. Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.
Vereinigtes KönigreichFür das Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland) besteht keine generelle Pflicht zur Verwendung von Winterreifen.
Es sind jedoch Schneeketten, Spikereifen und Schneesocken erlaubt.
ZypernKeine Pflicht
Stand 11.2022 – Angaben können sich zwischenzeitlich geändert haben

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