Bußgeldkatalog 2021 – welche Strafen drohen?
Neuer Bußgeldkatalog 2021 – Jetzt ist es amtlich: Nach zahlreichen Diskussionen wurde der neue Bußgeldkatalog vom Bundesrat abgesegnet. Es hatte bereits einen Versuch gegeben, die StVO im Jahr 2020 zu ändern, der aber wegen eines Formfehlers nicht zur Anwendung kam. Allerdings wollte die Politik die Radfahrer besser schützen und die Sanktionen zur effektiveren Abschreckung erhöhen, so dass eine Neufassung notwendig wurde.
Neuer Bußgeldkatalog 2021 wird voraussichtlich in drei Wochen in Kraft treten | Campingnews Wochenrückblick 41/2021
Bereits jetzt gibt es aber Bedenken gegen den neuen Bußgeldkatalog. So befürchtet der Verkehrsausschuss des Bundesrates schon jetzt eine Überforderung der Bußgeldbehörden und fordert die Bundesregierung auf, eine Erhöhung der Verwarnungsgeldgrenze zu prüfen.
Im Durchschnitt wird es mit dem neuen Bußgeldkatalog 2021 doppelt so teuer, wenn es um Tempoverstöße geht.
Demzufolge müssen Autofahrer, die bis zu 10 km/h zu schnell sind, in der Stadt künftig 30 Euro statt 15 Euro zahlen. Außerhalb der Stadt zahlt, wer 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, dann 70 Euro statt 35 Euro. Eine Überschreitung von 41 km/h schlägt dann mit 400 statt 200 Euro zu Buche.
Ergänzende Fahrverbote, die beim letzten Änderungsversuch beschlossen und anschließend gekippt wurden, wird es im neuen Bußgeldkatalog nicht mehr geben. So müssen Autofahrer, die innerorts ein Tempo 30-Schild ignorieren, ihren Führerschein nicht mehr abgeben.
Es war an der Zeit, dass sich Bund und Länder endlich geeinigt haben. Ob dies ein guter Kompromiss ist, wird sich in der Praxis zeigen. Sicher ist, dass die Verhältnismäßigkeit der Verstöße in diesem Entwurf gewahrt bleibt. Einen „Geschwindigkeitsrabatt“ gibt es nicht mehr und auch die unverhältnismäßigen Fahrverbote ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts sind im neuen Bußgeldkatalog nicht mehr vorgesehen.
Das kommt den Verkehrsteilnehmern bei einem kurzzeitigen Ausfall, zum Beispiel bei Tempo 30, zugute“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de *.
Halte- und Parkverstöße werden mit dem neuen Bußgeldkatalog auch teuer
Neben Geschwindigkeitsübertretungen wird auch das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen teurer werden. Bis zu 110 Euro können dafür künftig fällig werden. Auf diese Weise sollen Radfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer künftig besser geschützt werden.
Es gibt aber noch eine weitere wesentliche Änderung bei diesen Verstößen. Bisher wurde davon ausgegangen, dass von stehenden oder parkenden Fahrzeugen keine Gefährdung oder Sachbeschädigung ausgehen kann. Das ändert sich mit dem neuen Bußgeldkatalog. Einen Überblick über die neuen Bußgelder für Park- und Halteverstöße sowie weitere Neuerungen wie das unerlaubte Parken auf Parkplätzen für E-Autos findest du hier:
Insgesamt sehen wir die neuen Regelungen zu Park- und Halteverstößen ähnlich wie einige Interessenverbände kritisch. Die Politik scheint den innerstädtischen Alltag mit seinem Lieferverkehr und der begrenzten Infrastruktur auszublenden. Der Online-Handel wächst stetig und Handwerker und Lieferanten werden aufgrund fehlender Alternativen zum Be- und Entladen deutlich unter den neuen Sanktionen leiden. Wir hoffen, dass durch eine großzügige Vergabe von kommunalen Ausnahmegenehmigungen hier Abhilfe geschaffen wird.
Zukünftig werden wir daher auch Park- und Halteverstöße übernehmen. Betroffene können dann ihre Bußgeldbescheide in Sachen Parken und Halten für Vorwürfe ab 60 Euro über Geblitzt.de* von unseren Partneranwälten prüfen lassen.
Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de
Weitere Neuerungen im neuen Bußgeldkatalog 2021
Einen anderen Schwerpunkt der StVO-Novelle bildet die Rettungsgasse. Derjenige, der diese Spur nicht bildet, kann mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro sowie einem Fahrverbot belegt werden. Nutzt ein Verkehrsteilnehmer den Pannenstreifen, muss er mit 240 Euro, zwei Punkten sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Diese Regel finden wir insbesondere für Motorradfahrer sehr hart. Stehen diese beispielsweise bei sehr hohen Temperaturen im Stau, gehören sie eher zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Bereits jetzt wird das Befahren der Rettungsgasse von Motorradfahrern als unerlaubtes Rechtsüberholen sanktioniert. Ob zusätzlich noch ein Fahrverbot notwendig ist, ist zweifelhaft.
Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de
Neu ist auch, dass Lkw-Fahrer, die nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen müssen. Diese Neuerungen im Bußgeldkatalog sollen auch schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer schützen.
Neues Öl ins Feuer: Verwarnungsgeldgrenze
Schon jetzt sorgt nach dem politischen Hin und Her um den Bußgeldkatalog die neue Fassung für Diskussionen. Im Zuge der politischen Einigung hat der Verkehrsausschuss des Bundesrates in einem Schreiben vom 24. September empfohlen, die Grenzwerte für Verwarnungsgelder anzuheben. Damit soll verhindert werden, dass die Behörden in Zukunft noch stärker überlastet werden. Dies hatte zuvor beispielsweise auch der Deutsche Städtetag gefordert.
Würde es zu der Erhöhung der Verwarngeldgrenze kommen, könnten Bußgeldstellen und Ordnungsämter ohne die Mühen der Ermittlung des Täters (Fahrers) hohe Verwarngelder aussprechen. Denn bei Verwarngeldern muss im Gegensatz zu Bußgeldern kein Fahrer ermittelt werden.
Sollte die Verwarngeldgrenze erhöht werden, bedeutet das, dass die Rechte der Betroffenen gemindert werden. Darüber hinaus bedeutet der Wegfall der Fahrerermittlung für eine derart große Anzahl an Ordnungswidrigkeiten mit großer Wahrscheinlichkeit die Einführung einer Halterhaftung durch die Hintertür. Dies wird mit Sicherheit höchstrichterlich zu überprüfen sein. Der Vorschlag steht damit im krassen Widerspruch zum eigentlichen Ziel von mehr Verkehrssicherheit.
Im Grunde ist es ein Eingeständnis: Wir werden den Leuten so viel Geld aus der Tasche ziehen, dass wir es nicht einmal händeln können.
Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de
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2 Gedanken zu “Bußgeldkatalog 2021 – welche Strafen drohen?”