Radarwarner und Blitzer-Apps können teuer werden

Radarwarner und Blitzer-Apps können teuer werden

Radarwarner und Blitzer-Apps – Ist es legal einen Radarwarner zu benutzen? – Blitzer-Apps für Smartphones und Radarwarner für Navigationssysteme die Radarfallen und stationäre Blitzer melden bevor man in sie hineinfährt, sind in Deutschland verboten und strafbar. Bei Nichtbeachtung drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Doch wie sieht es im Ausland aus?

Radarwarner und Blitzer-Apps – Benutzung in Deutschland und im Ausland | Campingnews Wochenrückblick 43/2021

Mit Hilfe von Radarwarngeräten und Blitzer-Apps können Autofahrer frühzeitig vor Messgeräten der Polizei gewarnt werden. Blitzer-Apps lassen sich recht einfach herunterladen und benutzen. Geschwindigkeitswarner dürfen aber in Deutschland nicht betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt und benutzt werden.

Welche Funktionen sind in Deutschland verboten?

Radarwarnungen des Navigationssystems oder sogenannte Blitzer-Apps sind in Deutschland für Fahrzeugführer verboten. Es drohen ein Bußgeld von bis zu 75 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn man sie am Steuer benutzt. Im Prinzip kann die Polizei sogar das Smartphone mit der App beschlagnahmen. Das passiert allerdings nur sehr selten.

Ganz anders verhält es sich mit speziellen Radarwarner, die keine andere Funktion haben, als nur vor Radargeräten zu warnen. Diese sind streng verboten, werden bei einer Kontrolle beschlagnahmt und in manchen Fällen anschließend vernichtet.

Was ist der Unterschied zwischen Radar-Apps und Radarwarngeräte?

Sowohl die Apps als auch das Navigationsgerät warnen den Fahrer nur vor Blitzer an bereits bekannten Stellen. Allerdings suchen sie selbst nicht aktiv nach Radarfallen.

Ein reiner Radarwarner hingegen erfasst die Strahlen von Messgeräten. Erkennen sie eine Radarfalle, informieren sie den Fahrer. Bei dieser Suche können sie die Messungen der Polizei stören. Aus diesem Grund ist es untersagt, sie im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet nur dem Fahrer selbst die Nutzung (betriebsbereite Mitführung) eines Blitzer-Warners. Der Beifahrer dürfte also theoretisch eine App oder ein Navi mit aktivem Blitzer-Warngerät benutzen, aber nur wenn der Fahrer nichts darüber weiß. Es wird wohl aber recht schwierig zu erklären sein, dass man als Fahrer nichts davon gewusst hat…

Unproblematisch ist die Benutzung während einer Pause auf einem Parkplatz oder vor der Antritt der Reise.

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Bei Nutzung von Radarwarn-Apps oder Radarwarngeräten im Ausland drohen Haftstrafen

Bislang gibt es in Europa keine einheitliche Regelung zum Verbot der Verwendung von Radarwarngeräten. So hat die Konferenz der europäischen Verkehrsminister (CEMT) lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach der Einsatz solcher Geräte verboten werden soll.

Die genauen Bestimmungen erfahren Autofahrer am besten auf den Websites von Autoclubs, Botschaften, Konsulaten oder Fremdenverkehrsämtern.

>>> Bußgeldkatalog 2021 – welche Strafen drohen? <<<

Die folgende Übersicht zeigt die Regelungen der einzelnen europäischen Länder ohne Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität:

Land Verbot Mitführen Verbot Benutzung Strafen / Hinweise
BelgienjaGeldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt.
BulgarienjaGeldstrafen
DänemarkjaGeldstrafen (sehr hoch)
FinnlandjajaGeldstrafen (sehr hoch)
FrankreichjajaSehr hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt.
ItalienjajaGeldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt.
GriechenlandjajaGeldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot
Lettlandja Geldstrafen
LitauenjaHohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.
LuxemburgjaGeldstrafe bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt.
NiederlandejajaGeldstrafe von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen.
NorwegenjaStrafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.000 Euro) und Beschlagnahme des Geräts.
ÖsterreichjaGPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen.
PolenjajaGeldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z. B. verpackt) darf mitgeführt werden.
RumänienneinneinGesetzliche Regelung wird diskutiert.
SchwedenjajaHohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.
SchweizjajaHohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion).
SerbienjajaGeldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt.
SlowakeijajaHohe Geldstrafen
SlowenienjajaGeräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen.
SpanienjajaHohe Geldstrafen. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt.
TschechienjajaGeldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (ca. 200-400 Euro).
TürkeijajaHohe Geldstrafen
UngarnjajaHohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.

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