Mängelschleife bei der HU soll wegfallen

Mängelschleife bei der HU soll wegfallen

Die geplante Abschaffung der „Mängelschleife“ bei der Hauptuntersuchung (HU) gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) könnte auch für Wohnmobilbesitzer erhebliche Auswirkungen haben. Diese scheinbar kleine Änderung birgt möglicherweise größere Konsequenzen als bisher angenommen.

Was ist die Mängelschleife?

Die „Mängelschleife“ ist ein Teil des Prüfungsprozesses während der HU. Bisher konnten Fahrzeuge trotz geringfügiger Mängel eine Prüfplakette erhalten. Es lag im Ermessen des Prüfers, ob er diese Option nutzte. Beispielsweise konnten kleine Schäden an Spiegeln, ein niedriger Reifendruck oder defekte Leuchten toleriert werden. Doch diese Praxis könnte bald der Vergangenheit angehören.

Eine künftige Änderung in der StVZO sieht vor, dass Fahrzeuge mit Mängeln keine „Mängelschleife“ mehr erhalten. Stattdessen würde eine umfassende Nachprüfung notwendig, was sowohl höhere Kosten als auch zusätzlichen Aufwand für Wohnmobilhalter bedeuten könnte.

Kosten und Fristen der Hauptuntersuchung

Bisher konnten Halter geringfügige Mängel innerhalb eines Monats nach der HU beheben, ohne eine erneute Prüfung durchführen zu müssen. Doch nach den neuen Regelungen müsste eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, was mit Kosten von etwa 30 Euro verbunden wäre. Bei Nichteinhaltung der Frist droht ein Verwarngeld von rund 40 Euro.

Die potenziellen Änderungen stoßen auf Kritik seitens des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Der Mehr-Aufwand für Fahrzeughalter und Werkstätten könnte erheblich sein. Werkstätten müssten mehr Platz und Zeit für zusätzliche Nachprüfungen bereitstellen, was zu Verzögerungen und Unannehmlichkeiten führen könnte.

Der ZDK fordert daher die Landesverbände auf, die negativen Auswirkungen dieser Änderungen zu berücksichtigen und mögliche Anpassungen vorzunehmen. Es wird befürchtet, dass die Qualität der HU beeinträchtigt werden könnte.

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Fazit – Wegfall der Mängelschleife

Insgesamt könnte die geplante Änderung in der StVZO bedeutende Auswirkungen auf die HU für Wohnmobile haben. Sie könnte zu höheren Kosten, zusätzlichem Aufwand und potenziellen Qualitätsproblemen führen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

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