Anschnallpflicht in Deutschland: gibt es Ausnahmen?

Anschnallpflicht in Deutschland: gibt es Ausnahmen?

Anschnallpflicht in Deutschland – Seit gut 50 Jahren gilt in Deutschland die Gurtpflicht im Auto. Wer sich nicht anschnallt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Anschnallpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Insassen eines Kraftfahrzeugs. Dennoch gibt es einige Ausnahmen. Lass uns gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Ausnahmen werfen.

Die Entwicklung der Gurtpflicht in Deutschland

Die Anschnallpflicht in Deutschland wurde schrittweise eingeführt:

  • 1. Januar 1974: Gurtpflicht für Pkw-Vordersitze (2 Jahre vor Österreich)
  • 1. Mai 1979: Gurtpflicht für Mitfahrer auf den Rücksitzen von Personenwagen
  • 1. Januar 1992: Gurtpflicht für Lastwagen und Kleinlaster
  • 1. Januar 1999: Gurtpflicht für Insassen von Reisebussen

Anfangs gab es jedoch noch keine Konsequenzen bei Verstößen. Erst seit 1984 ist ein Bußgeld von 40 DM (heute 30 Euro) fällig, wenn man ohne Gurt erwischt wird.

Trotz der schrittweisen Einführung der Gurtpflicht nutzten anfangs nur sehr wenige Autofahrer den Sicherheitsgurt. Laut Studien trugen 1972 im Stadtverkehr nur 5% und auf Autobahnen 15% der Fahrer den Gurt.

Die Gründe dafür waren vielfältig – von Furcht vor Knickfalten im Sakko bis hin zu Zweifeln an der Wirksamkeit des Gurtes. Es gab sogar Berichte, dass Frauen ihre Angst vor negativen Auswirkungen auf die Brustform äußerten.

Um die Akzeptanz zu erhöhen, startete die Regierung 1974 eine massive Werbekampagne, die jedoch zunächst nur mäßigen Erfolg hatte. Erst die Einführung des Bußgeldes 1984 führte zu einem deutlichen Anstieg der Gurtnutzung auf heute rund 95%.

Heute gilt der Sicherheitsgurt als der wichtigste Lebensretter im Auto, auch wenn es immer noch vereinzelte „Gurtmuffel“ gibt, die Ausreden finden, um sich der Anschnallpflicht zu entziehen.

Wie wird die Gurtpflicht in anderen Ländern geregelt?

  • In den meisten Ländern gibt es eine Anschnallpflicht, aber es gibt auch Länder wie Nigeria, Pakistan oder Indien, die keine Gurtpflicht haben.
  • Die Einführung der Gurtpflicht stieß in vielen Ländern auf heftigen Widerstand in der Bevölkerung. Manche Länder wie die DDR gehörten zu den Ersten, die den Einbau von Gurten vorschrieben, während in Ländern wie Westdeutschland die Politik den Widerstand der Bürger fürchtete.
  • Eine Studie zeigt, dass in einigen europäischen Ländern die Gurtpflicht auf den Rücksitzen immer noch häufig ignoriert wird. So tragen in Rumänien 84% der Rückbank-Passagiere keinen Gurt, in Italien 56% und in Spanien 39%. Auch das Bestehen der Fahrer darauf, dass Mitfahrer den Gurt anlegen, variiert stark zwischen den Ländern.
  • Insgesamt zeigt sich, dass die Umsetzung und Akzeptanz der Gurtpflicht in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ist, obwohl sie in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die wichtigsten Ausnahmen von der Anschnallpflicht

  • Paketboten, die ständig aus- und einsteigen müssen, sind von der Anschnallpflicht befreit.
  • Auch bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, etwa beim Rangieren oder auf dem Parkplatz, muss man sich nicht anschnallen.
  • Begleiter von besonders betreuungsbedürftigen Gruppen, die ihren Sitzplatz verlassen müssen, sind ebenfalls ausgenommen.
  • Früher waren auch Taxifahrer von der Anschnallpflicht befreit, damit sie im Falle eines Überfalls schnell flüchten konnten. Mittlerweile gilt aber auch für sie die Gurtpflicht, da die Gefahr eines Verkehrsunfalls größer ist als die eines Überfalls.
  • Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, wie beispielsweise ältere Modelle oder Nutzfahrzeuge
  • wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
  • bei Fahrten in Bussen,bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist

Wer muss das Bußgeld bezahlen?

Grundsätzlich muss der Fahrer ein Bußgeld bezahlen, wenn er selbst ohne Gurt fährt. Aber was ist, wenn der Beifahrer den Gurt nicht anlegt? Hier ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Häufig heißt es, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass alle Insassen angegurtet sind. In der Praxis kommt es aber auf den Einzelfall an.

Bußgelder für Nichtanschnallen

Wenn du im Fahrzeug mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten nicht angeschnallt bist, musst du mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Nimmst du Kinder ohne vorschriftsmäßige Sicherung, also zum Beispiel ohne Kindersitz, mit, musst du ebenfalls 30 Euro bezahlen. Beförderst du Kinder ohne jegliche Sicherung, droht dir ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Auswirkungen auf die Versicherung

Auch deine Kfz-Haftpflichtversicherung kann Probleme bereiten, wenn du bei einem Unfall nicht angeschnallt bist. In diesem Fall können deine Schadenersatzansprüche im Einzelfall wegen Mithaftung gekürzt werden. Allerdings muss hier nachgewiesen werden, dass deine Verletzungen oder die Verletzungen der Insassen durch das Anlegen des Sicherheitsgurts hätten verhindert oder zumindest verringert werden können.

Anschnallpflicht für Wohnmobilfahrer und -insassen

Für Wohnmobile gelten besondere Regeln in Bezug auf die Anschnallpflicht, die du kennen solltest:

  • Während der Fahrt: Während der Fahrt mit einem Wohnmobil müssen sich alle Insassen anschnallen – unabhängig davon, ob sie sich im Fahrgastraum oder im hinteren Wohnbereich aufhalten. Es gibt hier keine Ausnahme von der Anschnallpflicht.
  • Im Stau oder Stillstand: Sobald das Wohnmobil steht, zum Beispiel im Stau oder auf einem Parkplatz, dürfen sich die Insassen im Wohnbereich aufhalten, ohne angeschnallt zu sein. Allerdings müssen sie sich bei Fahrtantritt wieder anschnallen.
  • Sitzplätze ohne Gurte: In vielen Wohnmobilen gibt es Sitzplätze ohne Sicherheitsgurte, oft im Heck- oder Sitzgruppen-Bereich. Diese Plätze dürfen während der Fahrt nicht besetzt werden. Hier gilt eine strikte Anschnallpflicht für alle verfügbaren Sitzplätze mit Gurten.

Fazit

Die Anschnallpflicht in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten schrittweise entwickelt und durchgesetzt. Anfangs gab es noch viele Vorbehalte und nur eine geringe Akzeptanz bei den Autofahrern. Erst die Einführung von Bußgeldern für Gurtverstöße im Jahr 1984 führte zu einem deutlichen Anstieg der Gurtnutzung. Heute gilt der Sicherheitsgurt als der wichtigste Lebensretter im Auto. Dennoch gibt es nach wie vor einige Ausnahmen von der Anschnallpflicht, die viele Autofahrer nicht kennen. Dazu gehören beispielsweise Paketboten, Begleiter besonders betreuungsbedürftiger Personen oder Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit.

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