Radarwarner und Blitzer-Apps können teuer werden
Radarwarner und Blitzer-Apps – Ist es legal einen Radarwarner zu benutzen? – Blitzer-Apps für Smartphones und Radarwarner für Navigationssysteme die Radarfallen und stationäre Blitzer melden bevor man in sie hineinfährt, sind in Deutschland verboten und strafbar. Bei Nichtbeachtung drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Doch wie sieht es im Ausland aus?
Radarwarner und Blitzer-Apps – Benutzung in Deutschland und im Ausland | Campingnews Wochenrückblick 43/2021
Mit Hilfe von Radarwarngeräten und Blitzer-Apps können Autofahrer frühzeitig vor Messgeräten der Polizei gewarnt werden. Blitzer-Apps lassen sich recht einfach herunterladen und benutzen. Geschwindigkeitswarner dürfen aber in Deutschland nicht betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt und benutzt werden.
Welche Funktionen sind in Deutschland verboten?
Radarwarnungen des Navigationssystems oder sogenannte Blitzer-Apps sind in Deutschland für Fahrzeugführer verboten. Es drohen ein Bußgeld von bis zu 75 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn man sie am Steuer benutzt. Im Prinzip kann die Polizei sogar das Smartphone mit der App beschlagnahmen. Das passiert allerdings nur sehr selten.
Ganz anders verhält es sich mit speziellen Radarwarner, die keine andere Funktion haben, als nur vor Radargeräten zu warnen. Diese sind streng verboten, werden bei einer Kontrolle beschlagnahmt und in manchen Fällen anschließend vernichtet.
Was ist der Unterschied zwischen Radar-Apps und Radarwarngeräte?
Sowohl die Apps als auch das Navigationsgerät warnen den Fahrer nur vor Blitzer an bereits bekannten Stellen. Allerdings suchen sie selbst nicht aktiv nach Radarfallen.
Ein reiner Radarwarner hingegen erfasst die Strahlen von Messgeräten. Erkennen sie eine Radarfalle, informieren sie den Fahrer. Bei dieser Suche können sie die Messungen der Polizei stören. Aus diesem Grund ist es untersagt, sie im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet nur dem Fahrer selbst die Nutzung (betriebsbereite Mitführung) eines Blitzer-Warners. Der Beifahrer dürfte also theoretisch eine App oder ein Navi mit aktivem Blitzer-Warngerät benutzen, aber nur wenn der Fahrer nichts darüber weiß. Es wird wohl aber recht schwierig zu erklären sein, dass man als Fahrer nichts davon gewusst hat…
Unproblematisch ist die Benutzung während einer Pause auf einem Parkplatz oder vor der Antritt der Reise.
>>> Geblitzt.de Erfahrungen – Kostenlose Hilfe bei Bußgeldbescheid <<<
Bei Nutzung von Radarwarn-Apps oder Radarwarngeräten im Ausland drohen Haftstrafen
Bislang gibt es in Europa keine einheitliche Regelung zum Verbot der Verwendung von Radarwarngeräten. So hat die Konferenz der europäischen Verkehrsminister (CEMT) lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach der Einsatz solcher Geräte verboten werden soll.
Die genauen Bestimmungen erfahren Autofahrer am besten auf den Websites von Autoclubs, Botschaften, Konsulaten oder Fremdenverkehrsämtern.
>>> Bußgeldkatalog 2021 – welche Strafen drohen? <<<
Die folgende Übersicht zeigt die Regelungen der einzelnen europäischen Länder ohne Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität:
Land | Verbot Mitführen | Verbot Benutzung | Strafen / Hinweise |
Belgien | ja | Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt. | |
Bulgarien | ja | Geldstrafen | |
Dänemark | ja | Geldstrafen (sehr hoch) | |
Finnland | ja | ja | Geldstrafen (sehr hoch) |
Frankreich | ja | ja | Sehr hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt. |
Italien | ja | ja | Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt. |
Griechenland | ja | ja | Geldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot |
Lettland | ja | Geldstrafen | |
Litauen | ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. | |
Luxemburg | ja | Geldstrafe bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt. | |
Niederlande | ja | ja | Geldstrafe von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen. |
Norwegen | ja | Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.000 Euro) und Beschlagnahme des Geräts. | |
Österreich | ja | GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen. | |
Polen | ja | ja | Geldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z. B. verpackt) darf mitgeführt werden. |
Rumänien | nein | nein | Gesetzliche Regelung wird diskutiert. |
Schweden | ja | ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Schweiz | ja | ja | Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion). |
Serbien | ja | ja | Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt. |
Slowakei | ja | ja | Hohe Geldstrafen |
Slowenien | ja | ja | Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. |
Spanien | ja | ja | Hohe Geldstrafen. Radar-Warn-Funktion in Navi oder App erlaubt. |
Tschechien | ja | ja | Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (ca. 200-400 Euro). |
Türkei | ja | ja | Hohe Geldstrafen |
Ungarn | ja | ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
>>> Ab März 2020 – Tempolimit 100 in den Niederlanden <<<
Hinweis: mit * gekennzeichnete Links sind Affiliatelinks. Bestellst Du etwas über solch einen Link, erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Entdecke mehr von Wohnmobilista
Subscribe to get the latest posts sent to your email.