Führerschein Umtausch 2022 – Frist wird verlängert

Führerschein Umtausch 2022 – Frist wird verlängert

Führerschein Umtausch 2022 – Eigentlich ist die erste Frist zum Umtausch der alten Führerscheine am 19. Januar 2022 abgelaufen. Vom Umtausch betroffen sind Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzen (wir haben hier schon darüber berichtet). Die Länder entscheiden kurz vor Fristablauf, diejenigen die es bis dahin nicht schaffen, müssen erst einmal kein Bußgeld zahlen.

Die Frist zum Führerschein Umtausch lief am 19.01.2022 ab | Campingnews Wochenrückblick 04/2022

Die Frist für den Umtausch alter Führerscheine aus Papier soll für alle älteren Kraftfahrer verlängert werden. Die erste Deadline für die zwischen 1953 und 1958 Geborenen ist bereits am 19.01.2022 abgelaufen.

Zuwiderhandlungen gegen die Umtauschpflicht sollen aber vorerst nicht geahndet werden, da die aktuelle Belastung durch die Corona-Pandemie zu groß ist. Das hat die Innenministerkonferenz unter Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beschlossen, wie das bayerische Innenministerium am Montag mitteilte.

Frist für Umtausch wird bis Juli 2022 verlängert

Der jetzige Umtauschtermin verschiebt sich um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022.

Davon betroffen sind alle Autofahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 mit alten Fahrerlaubnissen aus Papier, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt sind. Das sind die grauen oder rosa „Lappen“ oder DDR-Führerscheine.

Das sonst fällige Verwarnungsgeld von zehn Euro soll bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Lösung nicht von der Polizei erhoben werden.

Allerdings sollen sich alle Betroffenen in der Zwischenzeit umgehend um den Umtausch kümmern. Denn man muss mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliegt.

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Die neuen EU-Führerscheine gelten als fälschungssicher

In Deutschland müssen bis 2033 rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Schuld daran ist eine EU-Verordnung.

Zukünftig sollen die Führerscheine fälschungssicher und EU-weit einheitlich sein. Darüber hinaus müssen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um den Missbrauch zu verhindern.

Der Bundesrat hatte einen Zeitplan mit Fristen für den Umtausch von Führerscheinen beschlossen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Der freiwillige Umtausch des Dokuments vor der Frist ist jederzeit möglich, unabhängig von den Fristen.

Führerschein Umtausch – Weitere Folgetermine für die nächsten Jahrgänge

Für Führerscheine, die am oder vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers ausschlaggebend. Hier ergeben sich folgende Fristen:

Nach der jetzt verlängerten Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ist die nächste Frist der 19. Januar 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ihren Führerschein umtauschen.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umgetauscht haben.

Für die Jahrgänge ab 1971, die noch in Besitz von den alten Führerscheinen sind, gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2025.

Am 19. Januar 2033 endet die Frist für Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Für Führerscheine, die am oder nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Jahr der Ausstellung des Führerscheins. Dafür gibt es folgende Fristen:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Nach der Auslauffrist wird der alte Führerschein ungültig. Zusätzlich droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Der Führerschein selbst bleibt jedoch unverändert. Nach Angaben des ADAC kostet der Umtausch eine Gebühr von 25 Euro.

INFO: Im Allgemeinen sind Führerscheine der Klasse B für Personenkraftwagen, die am oder nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch 15 Jahre lang – danach müssen sie erneuert werden.

Anders als in der Vergangenheit verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann erneuert werden – wie zum Beispiel ein Personalausweis oder Reisepass. Die 15-jährige Gültigkeitsdauer gilt bereits für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Die zeitliche Begrenzung soll Fälschungen erschweren, da das Passfoto und die persönlichen Daten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung muss bei einem neuen Antrag nicht nachgewiesen werden.

Weitere Informationen findest du auf der Seite der Bundesregierung.

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