Haftung bei Wohnmobil Diebstahl oder Schäden

Haftung bei Wohnmobil Diebstahl oder Schäden

Camping wird beliebter, Wohnmobile luxuriöser. Doch wer haftet bei Diebstahl oder Schäden? | Bild: obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG

Wohnmobile werden immer luxuriöser – Wer haftet bei Diebstahl oder Schäden?

Gleichgültig, ob im eigenen Wohnmobil, im umgebauten Bulli oder komfortabel im gemieteten Luxus-Caravan – die Deutschen lieben Camping. Das Statistische Bundesamt zählte 2016 mehr als 30 Millionen Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen – neun Millionen mehr als vor zehn Jahren.

Statt im Zelt zu campen, übernachten die meisten lieber in gut ausgestatteten Campingwagen. Experten zufolge geht der Trend bei den Jugendlichen sogar in Richtung „Glamping“. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) raten allen, die eine Reise mit einem mobilen Ferienhaus planen, ihre Versicherungsunterlagen zu überprüfen. Denn es macht einen Unterschied, ob man mit 20 Kilo Gepäck oder mit dem eigenen Zuhause reist. „Wohnwagen sind oft mehrere tausend Euro wert, vor allem, wenn man das Inventar mit einbezieht. Zudem sind die Reparaturen teurer als mit dem Auto“, erklärt der DVAG-Berater. „Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher unerlässlich.“

Die Basis für jedes Fahrzeug: die Kfz-Haftpflichtversicherung

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Personen- und Sachschäden abdeckt. Mietfahrzeuge sind in der Regel voll versichert. Bitte beachten Sie jedoch: Im Schadensfall ist oft ein Selbstbehalt fällig. Die Anlageberater der DVAG empfehlen:“Mietkunden von Reisemobilen sollten nach Möglichkeit Verträge ohne Selbstbehalt wählen, um Unannehmlichkeiten durch kleinere Schäden wie Kratzer bei der Auslieferung zu vermeiden“. Für Fahrer mit eigenem Wohnmobil ist es sinnvoll, ein Saisonkennzeichen zu beantragen – das spart Steuern und Kosten.

Hausrat schützen nur mit Erweiterung

Achtung bei Einbruchdiebstahl: Reisefahrzeuge sind in der Regel von der klassischen Hausratversicherung ausgeschlossen, da dies nur für feste Gebäude gilt. Viele Versicherer bieten gegen höhere Gebühren an, den Schutz auf Autos auszudehnen, die auf der Straße geparkt sind – einschließlich Wohnmobile.

Sinnvoll kann es auch sein, eine Reisegepäckversicherung oder eine spezielle Camping-Versicherung abzuschließen, die auch das Risiko im Reisemobil abdeckt.

Camping-Versicherung: Schutz vor Einbruch und Beschädigung

Für Besitzer von Dauercamper, die ihr Auto dauerhaft auf einem offiziellen Campingplatz abgestellt haben, gibt es spezielle Camping-Versicherungen für Reisemobile. „Diese Versicherung deckt nicht nur Gepäckdiebstahl, sondern auch Schäden an Inventar und Außenverglasung. Selbst Vorzelte sind versichert“, erklärt der DVAG-Experte. Auch hier sehen viele Verträge einen Selbstbehalt vor oder es wird im Schadensfall ein vorher festgelegter Betrag für bestimmte Gegenstände erstattet. Einfach am Straßenrand geparkt, ist dieser Versicherungsschutz nicht vorhanden.

Der Schutzbrief für den Notfall

Reisende mit Wohnmobilen sollten immer einen Schutzbrief abschließen. So erhalten sie schnell Hilfe bei Pannen oder Unfällen. Muss das Fahrzeug in die Werkstatt, werden die Hotelkosten für maximal drei Nächte übernommen. Auch im Ausland ist zu prüfen, ob die bestehenden Versicherungspolicen für das Reiseziel gültig sind. Diese werden in der Regel bei Miet-Wohnmobilen vom jeweiligen Vermieter angeboten.

Generell empfiehlt sich vor dem Camping eine Versicherungsprüfung: Kfz-Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Camping-Versicherung, Schutzbrief, Kfz-Versicherung und Sonderkonditionen im Ausland geprüft? Alles in Ordnung? Dann steht einem erholsamen Urlaub in der mobilen Ferienwohnung nichts mehr im Wege.

Aktuelle Informationen und findest du unter www.dvag.de.


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