Wohnmobil parken in Deutschland

Wohnmobil parken in Deutschland

Wohnmobil parken und übernachten im Wohnmobil – wo darf ich in Deutschland mit meinem Wohnmobil stehen und wie lange? In Deutschland hält der Camping-Boom unvermindert an, aber wohin mit dem Wohnmobil? Immer mehr Reisemobile werden am Straßenrand und sogar in der Innenstadt abgestellt. Dies kann für Anwohner und Parkplatzsuchende ärgerlich sein, ist aber nicht verboten. Mehr erfährst du in diesem Beitrag.

Wo darf ich mit meinem Wohnmobil parken und wie lange?

Das ist eine berechtigte Frage, die sich viele Wohnmobilisten stellen und die selbst langjährige Benutzer eines solchen Gefährts nicht immer spontan und ganz genau beantworten können.

Dass man auf offiziellen Stell- und Campingplätzen auf den zugewiesenen Bereichen sogar übernachten darf, das weiß jeder. Aber wenn es darum geht, wo man sein rollendes Heim zwischen den Touren abstellen oder für eine Besichtigung beziehungsweise einen Spaziergang kurzfristig parken darf, da wird es schon etwas komplizierter. Ganz zu schweigen davon, dass die eingezeichneten Parkplätze sowieso viel zu kurz und zu eng für uns sind…

Ich habe mich mal auf die Recherche gemacht, um Neulingen sowie Altgesottenen auf die Sprünge – besser auf die Womo-Reifen – zu helfen, damit sie das ansonsten fällige Bußgeld besser in Urlaub investieren können.

Dabei befasse ich mich mit den am häufigsten gestellten Fragen und beziehe mich auf Womos bis maximal 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Nach dem Motto „Andere Länder, andere Sitten“ treffen meine folgenden Aussagen erst einmal nur auf Deutschland zu.

Auf welchem Parkplatz darf ich parken?

Prinzipiell gilt, dass zugelassene Wohnmobile unter 7,5 Tonnen generell für unbegrenzte Zeit auf öffentlichen Straßen abgestellt werden dürfen.

Jedoch regelt teils ein Schilder-Wirrwarr das Parken und macht es nicht immer ganz eindeutig: „Darf ich nun oder darf ich nicht?“

Hier der Versuch einer kurzen Aufklärung:

Parkplatz Schild 314 Verkehrszeichen

Siehst du das bekannte blaue Schild mit einem weißen P – offiziell unter der Nummer 314 firmierend -, so darfst du, vorausgesetzt, du findest einen Platz, dir diese Parkfläche mit PKWs teilen.

Steht jedoch das Zusatzzeichen 1048-10 dabei, welches das Piktogramm eines PKWs zeigt, so darfst du hier nicht (!) parken. Aber auch dabei existiert wieder ein „Außer“: … außer, wenn dein Womo als PKW zugelassen ist, was normalerweise nur für solche unter 2,8 Tonnen möglich ist.

Befindet sich zusätzlich zum blauen Parkplatzschild noch ein Wohnmobil-Piktogramm (Verkehrszeichen Nummer 1010-67), so handelt es sich – Juchhu! – um einen Parkplatz lediglich für Wohnmobile.

Freu dich nicht zu früh! Ich habe schon sehr oft erlebt, dass hier PKWs stehen und uns den Platz wegnehmen. Eigentlich begehen sie dadurch eine Ordnungswidrigkeit.

Aber was nützt es, wenn du den Besitzer nicht darauf ansprechen kannst, weil er nicht in seinem Auto sitzt? Schließlich wirst du wohl kaum als Verkehrshindernis mitten in einer Durchfahrt warten, bis er oder die Polizei kommt, die du vielleicht anrufst. Und ob du dann den Platz auch wirklich bekommst, ist fraglich… Der Autobesitzer bekommt ein Knöllchen, das Auto bleibt stehen und du gehst bezüglich der Parkerei leer aus…

Soweit, so gut und so klar!? Doch eines ist mir gar nicht klar geworden: Was ist, wenn das blaue Schild in Partnerschaft mit Schild Nummer 1040-31 – einer Zeitangabe – am Platz steht? Darf ich dann außerhalb der angegebenen Zeit mit meinem Wohnmobil parken?

Darf ich am Straßenrand und auf Gehwegen parken?

Parkplatz Schild 315 Verkehrszeichen

Auch hier gilt wieder: Generell ja, aber… Das „berühmte“ Verkehrsschild 315 – blaues Schild mit weißem P sowie einem weißen, „schief stehenden“ PKW – erlaubt das Parken auf dem Gehweg, jedoch nur für Womos bis zu 2,8 Tonnen.

Steht kein solches Schild dort und auch kein weiteres Ver- oder Gebotsschild, so darfst du dein Wohnmobil am Straßenrand abstellen, nicht jedoch auf dem Bürgersteig und nicht auf Schachtdeckeln.

Achte außerdem darauf, dass die Straße breit genug ist, damit andere – größere – Fahrzeuge an dir vorbeikommen, ohne dass du einen deiner Seitenspiegel einbüßen musst.

Darf ich in einer Spielstraße parken?

Verkehrsberuhigt Schild 325 Verkehrszeichen

Ich habe mir oft die Frage gestellt, ob ich hier auch parken darf.

Die Antwort lautet: Spielstraßen, beziehungsweise verkehrsberuhigte Zonen werden durch das Verkehrszeichen Nummer 325 eingeleitet, und hier darfst du auf den gekennzeichneten Flächen parken.

Voraussetzung: Du – Genauer dein Fahrzeug! – wiegst weniger als 7,5 Tonnen.

Darf ich auf meinem eigenen Grundstück parken?

Selbst in der Zeit, wo dein Womo nicht zugelassen ist – z.B. bei Saisonkennzeichen – darf dein Wohnmobil auf deinem eigenen Grundstück stehen.

Dabei geht es ums „Parken“!  Campingverhalten – also Markise raus etc. – ist ebenso wenig erlaubt wie dauerhaftes Übernachten oder eine gewerbliche Nutzung.

Wer wie ich in Corona-Zeiten oder zwischen den Touren an Entzugserscheinungen leidet und mal eine Nacht im Womo verbringt oder darin Kaffee trinkt, der hat keinerlei Konsequenzen zu befürchten…

Das Wohnmobil Parken und mein Nachbar….

…zwei Dinge, die nicht immer und überall vereinbar sind.

Wenn es dem „lieben“ Nachbarn nicht gefällt oder wenn er dir dein „Luxusschiff“ neidet, so kann daraus schnell ein Streit entstehen. Die Fragen sind: Wie nahe darf ich mein Womo ans Nachbargrundstück parken? Darf ich vor seinem Haus parken und ihm eventuell dabei die Aussicht versperren?

Grundsätzlich gilt: Wenn du dein Wohnmobil auf deinem eigenen Grund und Boden abstellst, so spielt die Nähe zum Nachbarn keine Rolle. Solltest du das Wohnmobil an der Straße vor des Nachbars Haus abstellen wollen, darfst du das ebenfalls tun. Vorausgesetzt natürlich, das Fahrzeug ist angemeldet und besitzt eine gültige TÜV-Plakette, du behinderst keine Ausfahrt, die Rettungswege sind frei und es herrscht kein Parkverbot.

Auch das Argument, dass dem Nachbarn die Sicht aus dem Küchenfenster oder von der Terrasse aus durch dein Womo versperrt wird, ist kein offizieller Grund zur Entfernung desselbigen.

Soweit die Gesetzeslage…

Nun zur menschlichen Seite: Wenn du dein Womo – gleichgültig ob daheim oder im Urlaub – in einer Wohngegend abstellst, solltest du dich immer fragen: „Wenn ich in diesem Haus wohnen würde, wollte ich, dass dort ein Womo so parkt, wie meines gerade?“

Kannst du die Frage guten Gewissens mit Ja beantworten, dann ist es wohl okay. Und mal ehrlich: Ein nettes Wort unter Nachbarn, eine kurze Nachfrage, ob die Parkerei stört, kann das „Problem“ – vielleicht noch bei einem Gläschen Wein – ganz schnell vom Tisch bringen.

>>> Wohnmobile und Wohnwagen abstellen: Das gilt in Wohngebieten <<<

Wie lange darf ich das Wohnmobil parken?

Zugelassene Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen dürfen für unbegrenzte Zeit auf Parkplätzen oder am Straßenrand stehen, vorausgesetzt, es gibt keine zeitliche Eingrenzung durch eine Beschilderung.

Wichtig: Neben der gültigen Zulassung muss dein rollendes Heim ebenfalls im Besitz einer gültigen TÜV-Plakette sein.

Sonstige Parkmöglichkeiten

a) Kundenparkplätze privater Unternehmen

Hier ist auch für uns das Parken nur erlaubt, wenn wir Kunden sind oder aber eine entsprechende Genehmigung haben. Manchmal hilft fragen! Etwa in einer Gaststätte, wenn du dort einkehrst, darfst du häufig sogar eine Nacht dort verweilen.

b) Parken in der Natur

Bei Wäldern, Stränden und sonstiger Natur handelt es sich um kommunale Plätze beziehungsweise privates Gelände, auf dem in der Regel Parken – und schon gar nicht übernachten – verboten ist.

Es sei denn, es handelt sich um einen speziellen Wander- oder Badeparkplatz. Damit wir auf solchen Parkplätzen auch weiterhin stehen dürfen und keine Höhenbegrenzungen installiert werden, die uns ausschließen, sollten wir alle dafür sorgen, dass wir weder Wasser ablassen noch Müll hinterlassen. Unser Image diesbezüglich ist eh schon schlecht genug!

c) Parken auf Autobahnraststätten

Das ist eine ganz sensible Sache: Die PKW-Parkplätze sind häufig viel zu klein und die LKW-Fahrer sehen es nicht gerne, wenn wir ihre eh schon knapp bemessenen Möglichkeiten blockieren.

Fakt ist, dass du hier nirgendwo dein Wohnmobil parken darfst, wenn es unter 3,5 Tonnen wiegt!

Womos über 3,5 Tonnen dürfen auf die LKW-Plätze. Bitte parke platzsparend: Auf einem LKW-Parkplatz können zwei Womos hintereinander gut stehen. Zum Glück gibt es aber immer mehr Raststätten, die mittels Beschilderung für uns ein paar Plätze geschaffen haben.

Noch ein Tipp: Übernachte nicht auf einer Autobahnraststätte, denn hier passieren die meisten Überfälle. Ich weiß, wovon ich rede! …und ich stand damals unter einer Laterne zwischen vielen LKWs…

Wo & wann ist Parken verboten?

Natürlich überall dort, wo ein entsprechendes Schild steht. Parkverbot gilt ferner:

  • auf privatem Gelände ohne Einwilligung des Eigentümers
  • wenn eine gültige TÜV-Plakette oder die Zulassung fehlt
  • außerhalb der auf dem Saisonkennzeichen zugelassenen Zeit
  • fünf Meter vor Einmündungen oder Kreuzungen
  • zehn Meter vor Ampeln
  • vor Grundstückseinfahrten, auf schmalen Straßen auch gegenüber von diesen
  • auf Schachtdeckeln sowie vor Wasserentnahmestellen der Feuerwehr
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • auf Geh- und Radwegen

Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bestraft. Wenn du dabei noch eine Gefahr oder Behinderung bist, kannst du Punkte in Flensburg sammeln. Auch Abschleppen droht – etwa vor Feuerwehrausfahrten. Und mal ehrlich: Für das Geld gibt es Besseres!

Übernachten in deinem Wohnmobil?

Eigentlich ist das ein ganz eigener Artikel.

Parken und (einmaliges) Übernachten sind zwei Paar Schuh und unterliegen anderen Vorschriften. Generell würde ich sagen: Es gibt Stell- und Campingplätze in ausreichender Form. Nutze sie!

Aber es gibt sicherlich auch Situationen, in denen du dort entweder kein Quartier findest oder auch Gegenden, wo weit und breit kein offizieller Platz geöffnet hat.

Hier gilt: Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darfst du eine Nacht im Wohnmobil dort stehen, wo parken erlaubt ist. Achtung: Auch wenn es romantisch ist, darfst du – weder am Abend bei Sonnenuntergang noch am Morgen zum Frühstück – keine Tische und Stühle rausstellen oder gar Markise rausfahren.

Man nennt das „campingähnliches Verhalten“, und das ist verboten! Bei einer derartigen einmaligen Übernachtung wird von einer Dauer von 10 Stunden ausgegangen.

>>> Wildcampen Deutschland – hohe Strafen drohen <<<


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